Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten

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SFSV ausgestattet werden. Gemäss der aktuellen Finanzplanung werden Ende 2016 voraussichtlich im IF rund 900 Millionen Franken und in der SFSV knapp 700 Millionen Franken Reserven bzw. Rückstellungen vorhanden sein. Die Simulationen übernehmen diese Reservestände, wobei diese anteilsmässig auf die SFSVNEU und den NAF verteilt werden. Die Anteilsberechnung wird unter Ziffer 3.2, Erläuterungen zu den Gesetzesbestimmungen, Art. 13 Abs. 1 und 2 NAFG63 näher erklärt. Dem NAF werden insgesamt rund 1,1 Milliarden Franken (670 Mio. aus dem IF und 430 Mio. aus der SFSV) und der SFSVNEU rund 450 Millionen Franken (220 Mio. aus dem IF und 230 Mio. aus der SFSV) als Ersteinlagen zugewiesen. Für die Übertragung der anteiligen Rückstellung der SFSV in den NAF soll bei der effektiven Realisierung eine dreijährige Übergangsfrist vorgesehen werden, um die Belastung des Bundeshaushalts zu verteilen. Weil die nachfolgenden Abbildungen gleichzeitig auch die Einnahmen und Ausgaben der entsprechenden Jahre berücksichtigen, sind die genannten Ersteinlagen nicht mit dem Jahresendbestand 2017 der Reserven bzw. Rückstellungen identisch.

Neu ist ein Ausgleichsmechanismus zwischen den Rückstellungen der SFSVNEU und den Reserven des NAF vorgesehen. Damit soll das Parlament die Möglichkeit erhalten, ausgleichend einzugreifen, wenn ein Finanzierungsgefäss über zu wenig Mittel für die Aufgabenerfüllung, das andere Finanzierungsgefäss jedoch gleichzeitig über eine angemessene Reserve hinausgehende Mittel verfügt.

Im vorliegenden Fall zeigen die Berechnungen, dass die SFSVNEU ab zirka 2020 eine Unterdeckung aufweist. Um diese teilweise aufzuheben, werden in den vorliegenden Simulationen exemplarisch für das Jahr 2018 vom NAF 500 Millionen Franken Reserven an die SFSVNEU übertragen. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, fielen die Rechnungsabschlüsse für die SFSV jeweils leicht besser aus als geplant, so dass die Reserven langsamer abgebaut wurden. Die endgültige Verteilung der per Ende 2016 vorhandenen Reserven im IF und der SFSV auf den NAF und die SFSVNEU wird deshalb anhand der effektiv vorhandenen Reserven zum Zeitpunkt des Systemwechsels vorgenommen werden; ebenfalls ein allfällig später folgender Reserveausgleich zwischen NAF und SFSVNEU.

Im NAF fallen 2017–2030 im Durchschnitt Einnahmen von zirka 3,3 Milliarden Franken und Ausgaben von zirka 3,4 Milliarden Franken an (Mittelwerte). Aufgrund der vorhandenen Reserven kann der Finanzbedarf voraussichtlich bis ungefähr 2030 gedeckt werden.

63 Für die hier vorliegende Anteilsberechnung wurde vorläufig auf die Durchschnittswerte der Jahre 2012–2016 gemäss Rechnung bzw. Voranschlag und Finanzplan abgestützt. Bei der effektiven Realisierung werden die effektiven Rechnungsjahre als Basis verwendet.