Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten
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für den Tiefbau61 herangezogen, welcher bereits heute vom BFS ermittelt wird (siehe Ziffer 1.3.4.1). Mit diesem Index wird der Grossteil der Aufgabengebiete abgedeckt, der über die zweckgebundenen Mineralölsteuereinnahmen finanziert wird. Ausserdem soll der Teuerungsausgleich nur dann vorgenommen werden, wenn dies zur Finanzierung aller Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr notwendig ist. Damit ausreichend Zeit für die notwendige Überprüfung und für die administrativen Vorkehrungen verbleibt, wird auf den Aprilindex abgestützt, so dass der Teuerungsausgleich jeweils im ersten Quartal des Folgejahres in Kraft treten kann.
Für die Simulationen ist auf der Ausgabenseite eine jährliche Teuerung von einem Prozent kalkuliert. Im entsprechenden Ausmass erfolgt die Indexierung (ab 2017, mit einem erstmaligen Teuerungsausgleich im Jahr 2021) auf der Einnahmeseite. Eine Realisierung des Teuerungsausgleichs auf der zweckgebundenen Mineralölsteuer und dem Mineralölsteuerzuschlag führt gemäss diesen Berechnungen zu zusätzlichen Einnahmen von durchschnittlichen zirka 180 Millionen Franken (Hauptvariante) und 170 Millionen Franken (Nebenvariante) im Jahr (für den Zeitraum 2017–2030).
2.3.5.3 Zweckbindung der besonderen Verbrauchssteuer auf Automobilen und ihren Bestandteilen
Gestützt auf Artikel 131 Absatz 1 Buchstabe d BV erhebt der Bund auf Automobilen und ihren Bestandteilen eine Verbrauchssteuer von 4 Prozent (Automobilsteuer).
2012 beliefen sich die Einnahmen aus der Automobilsteuer auf 412 Millionen Franken. Sowohl das 2012 als auch das 2011 waren bezüglich Automobilsteuer ausgesprochen ertragsreich, was vermutlich auf verstärkte Importe aufgrund des guten Wechselkursverhältnisses zurückzuführen war. Im Durchschnitt wurden in den letzten fünf Jahren rund 374 Millionen Franken pro Jahr generiert.
Die Automobilsteuer gehörte historisch nie zur Strassenfinanzierung, sondern bildete einen Bestandteil der allgemeinen Bundeseinnahmen. Im Sinne einer Beteiligung des Bundeshaushalts an der Deckung der Finanzierungslücke im Strassenbereich ist der Bundesrat aber bereit, neu eine teilweise (Hauptvariante) bzw. vollständige (Nebenvariante) Zweckbindung der Automobilsteuer vorzuschlagen und diese dem NAF zuzuweisen (siehe Ziffer 2.2.2). Damit kann die trotzdem notwendige Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags spürbar verringert werden. Im Gegenzug werden die entsprechenden Mittel dem allgemeinen Bundeshaushalt nicht mehr zur freien Verfügung (siehe Ziffer 4.1.1) stehen und müssen mit geeigneten Massnahmen kompensiert werden.
Abhängig von der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags schlägt der Bundesrat zwei Varianten vor:
– Hauptvariante: höchstens zwei Drittel der Automobilsteuer sowie Erhöhung
des Mineralölsteuerzuschlags um 15 Rappen pro Liter auf neu 45 Rappen pro Liter;
61 Analog zur FABI-Botschaft, wo zur Indexierung auf den Bahnbau-Teuerungsindex sowie zusätzlich auf die Entwicklung des Bruttoinlandproduktes abgestellt wird.