Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten

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Abbildung 33

Funktionsweise von STEP

Strategisches Entwicklungsprogramm als Basis

Basis für die Erweiterungen und Kapazitätsausbauten bildet das STEP Nationalstrasse. Es umfasst sämtliche Projekte (Erweiterungen und Kapazitätsausbauten), die in den kommenden rund 20–30 Jahren realisiert werden sollen. Dazu gehören in erster Linie die Kapazitätsausbauten, die für den Erhalt und die Verbesserung der Funktionsfähigkeit nötig sind. STEP Nationalstrasse gehen umfassende Planungs- und Projektstudien voraus. Im Rahmen dieser Arbeiten werden die erforderlichen Erweiterungen und Kapazitätsausbauten definiert und mit den betroffenen Stellen abgestimmt. Basis dafür bilden die Langfristperspektive und die festgestellten Defizite in der Nationalstrasseninfrastruktur. Ins STEP Nationalstrasse finden jene Projekte Eingang, die nötig und volkswirtschaftlich sinnvoll sind.

Sämtliche Projekte des STEP Nationalstrasse werden weiter bearbeitet und schrittweise konkretisiert. STEP Nationalstrasse basiert im Wesentlichen auf der zweiten PEB-Botschaft. STEP Nationalstrasse wird künftig entsprechend der gesellschaftlichen und verkehrsmässigen Entwicklung periodisch nachgeführt und aktualisiert.

Konkretisierung in Realisierungsschritten

Das STEP Nationalstrasse wird in Realisierungsschritte unterteilt. In diesen werden die Projekte bezeichnet, die auf Grund des aktuellen Kenntnis- und Projektstandes innerhalb der kommenden rund 15 Jahre prioritär zur Realisierung kommen sollen. Basis dafür bildet eine umfassende Beurteilung und Priorisierung sämtlicher Projekte aus dem STEP Nationalstrasse. Der Bundesrat wird dem Parlament in der Regel alle vier Jahre eine Botschaft unterbreiten. In dieser überprüft er den Umfang, erstattet Bericht über die Umsetzung der Projekte und schreibt STEP Nationalstrasse auf der Basis einer umfassenden Neubeurteilung und Priorisierung der Projekte fort. Dies erfolgt in der Regel zusammen mit der Botschaft zur Bewilligung des Zahlungsrahmens bzw. der Verpflichtungskredite. Der Bundesrat wird dem Parlament ferner Auskunft über den Zustand und die Auslastung des Nationalstrassennetzes sowie über die Umsetzung der Ausbauschritte im Nationalstrassennetz und des Programms im Agglomerationsverkehr geben (siehe Ziffer 2.2.2, insbesondere Abbildung 14 sowie Ziffer 3.2) Die Erweiterungen und Kapazitätsausbauten der