Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten
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2.4 Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrasse
2.4.1 Ausgangslage
Strategisches Entwicklungsprogramm für die Strasseninfrastruktur, Motion 12.3329 vom 19. März 2012 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen Nationalrat
Mit der Motion zum Strategischen Entwicklungsprogramm für die Strasseninfrastruktur vom 19. März 2012 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen Nationalrat wurde der Bundesrat beauftragt, eine Vorlage für ein strategisches Entwicklungsprogramm Strasseninfrastruktur zu erarbeiten (analog dem Strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur, Step bei der Vorlage Finanzierung und Ausbau Eisenbahninfrastruktur Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur, Fabi), das aufzeigt, welche Ausbauprojekte bis 2030 anstehen (inklusive Hauptstrassen) und wie diese finanziert werden sollen. Ziel dieser Arbeiten müsse es sein, die Vorlage Strasseninfrastruktur auf den gleichen Stand wie die Vorlage Fabi zu bringen, damit das Parlament beide Vorlagen auf dem gleichen konzeptionellen Stand beraten könne.
Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, auch für die Nationalstrassen und in Analogie zur FABI-Botschaft die strategischen Bedürfnisse der Nationalstrassen inklusive Finanzierungssituation aufzubereiten und an die zwischenzeitlich erfolgten Beschlüsse der eidgenössischen Räte zur FABI-Botschaft und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz anzupassen. Er hat dementsprechend beantragt, die Motion anzunehmen.
Die Motion wurde am 31. Mai 2012 vom Nationalrat und am 20. September 2012 vom Ständerat angenommen und ist somit überwiesen.
2.4.2 Langfristperspektive als Basis für die Festlegung des Strategischen Entwicklungsprogramms
Die Erarbeitung des STEP Nationalstrassen orientiert sich auch an den übergeordneten Vorgaben und Konzepten, insbesondere am «Sachplan Verkehr»65 und der «nationalen Infrastrukturstrategie»66. Die Orientierung am Sachplan Verkehr gewährleistet u.a. eine auf die Nachhaltigkeit ausgerichtete Verkehrsinfrastrukturpolitik sowie eine Koordination der Verkehrsträger untereinander und mit der anzustrebenden Raumentwicklung. Die nationale Infrastrukturstrategie konkretisiert die Leitplanken zur künftigen Entwicklung der für die Wirtschaftskraft und Lebensqualität eines Landes und im internationalen Standortwettbewerb wichtigen nationalen Infrastrukturen.
Für die weitere Entwicklung der Nationalstrassen ergeben sich daraus folgende Ziele:
– Ziel 1: Leistungsfähigkeit der Nationalstrasseninfrastruktur sicherstellen
65 Eidgenössisches Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, 2006, Sachplan Verkehr, Teil Programm, Bern (Verabschiedet vom Bundesrat am 26. April 2006).
66 Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz, Bericht des Bundesrates vom 17. September 2010.