Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten
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Es gilt sicherzustellen, dass die Schweiz auch im Jahr 2030/40 über qualitativ hochstehende, leistungsfähige, zuverlässige, auf die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft in allen Landesteilen zugeschnittene, international konkurrenzfähige Nationalstrassen verfügt.
Mit der Bevölkerungs- und der damit verbundenen Verkehrszunahme steigen die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Nationalstrassennetzes sowohl in quantitativer (Kapazität) als auch in qualitativer Hinsicht (Geschwindigkeit, Sicherheit, Stabilität, Verfügbarkeit). Die Leistungsfähigkeit und die Verfügbarkeit des Nationalstrassennetzes sind im Einklang mit den sich wandelnden Bedürfnissen von Gesellschaft und Wirtschaft weiterzuentwickeln. Das Angebot ist an der gewünschten Siedlungs- und Arbeitsplatzentwickung auszurichten. Angesichts der langen Planungs- und Realisierungsfristen grosser Infrastrukturvorhaben sind die entsprechenden Entscheidungsprozesse frühzeitig einzuleiten.
– Ziel 2: Schutz von Mensch, Umwelt und Infrastrukturen gewährleisten
Zweitens gilt es, die negativen Auswirkungen der Mobilität bzw. des Verkehrs auf Mensch und Umwelt auf ein langfristig unbedenkliches Niveau zu vermindern und die Nationalstrasseninfrastruktur gegen ein umfassendes Gefahrenspektrum zu schützen.
Von den Infrastrukturnetzen geht ein erhebliches Risiko für die natürliche Umwelt sowie für die Sicherheit, Gesundheit und die Lebensqualität der Bevölkerung aus. Umgekehrt sind die Infrastrukturnetze ihrerseits Gefahren ausgesetzt. Die potenziellen Risiken und Belastungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen der Infrastrukturnetze stehen und sind nach Massgabe der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zu reduzieren.
– Ziel 3: Wirtschaftlichkeit der staatlichen Infrastrukturnetze steigern
Drittens gilt es im Sinne des effizienten und effektiven Einsatzes der öffentlichen Mittel die Projekte zu priorisieren und die betriebliche Effizienz zu fördern. Zudem soll eine verkehrsträgerübergreifende Koordination stattfinden, und Synergien sollen genutzt werden, sodass die Verkehrsträger gemäss ihrer komparativen ökonomischen und ökologischen Vorteile genutzt werden können.
– Ziel 4: Finanzierung des Nationalstrassennetzes langfristig sichern
Viertens gilt es im Sinne einer langfristig optimalen Entwicklung des Nationalstrassennetzes für dessen nachhaltige Finanzierung zu sorgen.
Im Sachplan Verkehr sind für die Verkehrsinfrastrukturen die Ziele weiter spezifiziert. Zusätzlich erhält der Sachplan Verkehr eine Auflistung der Funktionen der Verkehrsinfrastruktur von gesamtschweizerischer Bedeutung, welche für die Bestimmung des Nationalstrassennetzes relevant ist (siehe Anhang VII).