Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 85Fedlex · Erläuternder Bericht
Dem NAF fehlten Einnahmen von rund 40074 Millionen Franken pro Jahr (Mittelwert 2017–2030). Diese müssten auf der Ausgabenseite kompensiert werden und würden sowohl bei den Nationalstrassen als auch bei den Beiträgen an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen zu Kürzungen führen. Unter der Annahme, dass diese Kürzungen anteilsmässig zu den Ausgaben erfolgten, bedeutete dies für die Nationalstrassen Einsparungen von rund 360 Millionen Franken pro Jahr und bei den Beiträgen an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen von rund 40 Millionen Franken pro Jahr (Mittelwerte 2017–2030).
Insbesondere bei den Nationalstrassen ist zu beachten, dass der künftige Finanzbedarf hauptsächlich durch die bereits bestehende Infrastruktur bestimmt wird. Weitergehende Ausgabenkürzungen bei Betrieb, Unterhalt und Anpassungen sind nicht zielführend, da sie unmittelbar die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit und die Verträglichkeit negativ beeinflussen und dadurch mittel- bis langfristig ein wachsender Schaden an der Infrastruktur entstehen würde. Dies bedeutet, dass bei der Netzfertigstellung und den Erweiterungen und Kapazitätsausbauten zusätzliche Einsparungen bzw. zeitliche Verschiebungen und Erstreckungen nötig wären. Die genannten Einsparungen von rund 360 Millionen Franken pro Jahr entsprechen beispielsweise in etwa den geplanten jährlichen Ausgaben für die Netzfertigstellung (Mittelwert 2017–2030 rund 370 Mio. Fr., nominal). Müsste man 360 Millionen Franken pro Jahr einsparen, könnte dies mit einem Verzicht auf die Netzfertigstellung erfolgen. Wenn auf die Netzfertigstellung nicht gänzlich verzichtet werden sollte, könnte diese zeitlich erstreckt werden. Sie würde sich somit entsprechend verzögern. Zum Erreichen der 360 Millionen Franken wären dann jedoch weitere Einsparungen nötig. Würden sie bei den Erweiterungen und Kapazitätsausbauten vorgenommen, könnten die notwendigen Investitionen in den Erhalt der Funktionalität nicht erfolgen bzw. die Projekte zur Engpassbeseitigung würden sich zeitlich stark verzögern. Der Finanzbedarf für Erweiterungen und Kapazitätsausbauten beträgt jährlich rund 610 Millionen Franken (Mittelwert 2017–2030, nominal). Den Fehlbetrag hier einzusparen, würde bedeuten, diese Ausgaben um mehr als die Hälfte zu reduzieren. Ein Verzicht bzw. eine Verzögerung bei den Erweiterungen und Kapazitätsausbauten ist jedoch nicht vertretbar und mit negativen Folgen verbunden, weil damit längerfristig die Funktionalität der Nationalstrassen stark beeinträchtigen würde, was wiederum zu negativen Auswirkungen auf das untergeordnete Strassennetz bzw. alle Verkehrsnetzen führte. Würden die Einsparungen bei den Anpassungen vorgenommen, hätte dies zur Folge, dass die Erfüllung der Vorgaben aus Gesetzen, Richtlinien und Normen nicht wie geplant vorgenommen werden könnte. Insbesondere die Umsetzung der Vorgaben zu Lärmschutz, zum Schutz vor Störfällen und zum Gewässerschutz, aber auch die Erhöhung der Tunnelsicherheit oder die Projekte zur Umnutzung von Pannenstreifen könnten erst verspätet erfolgen. Die Ausgaben (nominal) für die Jahre 2017–2030 für die Anpassungen betragen rund 530 Millionen Franken pro Jahr.
Auch bei den Beiträgen an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen wären rund 40 Millionen Franken pro Jahr (Mittelwerte 2017–2030) einzusparen. Im Hinblick auf den geschilderten Problemdruck, insbesondere in den Agglomerationen (siehe Ziffer 2.3.2.2) wären auch hier aufgrund von weiteren Verzögerungen massive negative Auswirkungen zu gewärtigen.
74 Inklusive Teuerungsausgleich auf Einnahmen aus dem Mineralölsteuerzuschlag.