Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten

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Verkehrsinfrastrukturen hat sich der Bundesrat bereits mehrmals geäussert (z.B. in seinen Antworten auf die Interpellationen 97.3604 Kofmel, 05.3603 Pfisterer, 10.3568 Reymond oder 12.3121 Schneider–Schneiter sowie auf das Postulat 12.3635 Bischof). Ferner hat er sich in seinem Bericht zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels77 ebenfalls eingehend mit der Frage einer (Mit–)Finanzierung einer zweiten Tunnelröhre durch den Gotthard durch Dritte befasst. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass eine PPP-Lösung für den Bereich der nationalen Verkehrsinfrastrukturen nicht geeignet ist. Zwar gelten PPP-Modelle als wettbewerbsfreundlich, allerdings bestehen die Vorteile für den Staat nur bis zum Vertragsabschluss. Ab diesem Zeitpunkt hat der Vertragsnehmer über viele Jahre eine starke Position bzw. ein Monopol. Der Staat kann dann nur noch im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages frei über das verkehrspolitische Regime entscheiden. Zudem können sich die öffentlichen Haushalte der Schweiz verglichen mit privaten Geldgebern in der Regel günstiger finanzieren. Ferner trägt der Staat letztendlich immer das Restrisiko, weil er aufgrund von übergeordneten Interessen den Betrieb der betroffenen Infrastruktur bei einem Ausfall der PPP-Gesellschaft sicherstellen muss. Zudem ist PPP insbesondere dann ungeeignet, wenn Überschneidungen der privaten und der öffentlichen Verantwortlichkeit nicht ausgeschlossen werden können (z.B. bei der Finanzierung einzelner Netzteile im Eisenbahn- und im Nationalstrassennetz).

Schliesslich ist zu erwähnen, dass auch eine PPP-Lösung finanziert bzw. der private Investor entschädigt werden muss (durch Benutzergebühren, Beiträge der öffentlichen Hand). Das heisst, dass auch über eine PPP-Lösung längerfristig die Strassenbenutzenden höhere Beiträge leisten müssten. Da der Bund mit den aktuellen Finanzierungsquellen über ein geeignetes Finanzierungsinstrument verfügt, erübrigt sich deshalb eine PPP-Lösung, und auf die Weiterverfolgung dieses Lösungsansatzes wurde daher vorliegend verzichtet.

2.8 Umsetzung

2.8.1 Umsetzung im Vollzug

Mit der Vorlage sind Anpassungen auf Verfassungs- und Gesetzesstufe verbunden.

Der Inhalt des ersten Ausbauschrittes (siehe Ziffer 2.4.5 wird in separaten Bundesbeschlüssen, welche teilweise unabhängig von dieser Vorlage gefällt wurden bzw. werden, festgelegt.

Im Verlauf der weiteren Umsetzung werden neue Bundesbeschlüsse für die jeweiligen Ausbauschritte erforderlich sein. Alle vier Jahre bedarf es zudem eines Zahlungsrahmens für Betrieb, Unterhalt und Anpassung der Nationalstrassen.

77 Sanierung des Gotthard-Strassentunnels; Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 09.3000, der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates vom 12. Januar 2009, 2010.