Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/94: Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 71 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 16Fedlex · Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2. Programmbotschaft Engpassbeseitigung / G242-0699
sentlich kostengünstiger als die Erstellung neuer Strassen. Ihre Finanzierung erfolgt über den IF.
In einzelnen Fällen kann jedoch der Bau eines neuen Netzelements - beispielsweise aus städtebaulichen, räumlichen oder verkehrstechnischen Gründen - zielführender sein als die Ergänzung von Fahrstreifen an bestehenden Nationalstrassen. Solche neuen Netzelemente erfordern eine Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz. Ihre Finanzierung muss ausserhalb des IF im Rahmen der SFSV erfolgen.
1.3 Erste Programmbotschaft vom 11. November 2009
1.3.1 Engpässe und unterbreitetes Programm Über 400 Kilometer Nationalstrassen regelmässig überlastet
Basierend auf den damaligen Grundlagen hat der Bundesrat für das Jahr 2020 Engpässe von insgesamt rund 405 Kilometern Länge ausgewiesen und diese in drei Problemstufen unterteilt. Auf die gravierendste Problemstufe III mit einer Überlastung der vorhandenen Kapazität um mehr als 20 Prozent entfielen 81 Kilometer. Die Problemstufe II mit einer Überlastung von 10 bis 20 Prozent umfasst 182 Kilometer und die Problemstufe I mit einer Überlastung von bis zu 10 Prozent 143 Kilometer.
Zuteilung der Projekte zur Engpassbeseitigung in vier Module
Der Bedarf zur Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz überstieg die verfügbaren finanziellen Mittel im Umfang von 5,5 Milliarden Franken um ein mehrfaches. Deshalb war eine rigorose Priorisierung der Projekte unumgänglich. Diese Priorisierung erfolgte durch eine Unterteilung der Projekte in vier Module:
Modul 1 enthält dringende und gut beurteilte Projekte zur Behebung der gravierendsten
Engpässe, die planerisch bereits weit fortgeschritten sind. Die entsprechenden Projekte haben die eidgenössischen Räte im Jahr 2010 verbindlich beschlossen.
Das Modul 2 umfasst ebenfalls gut beurteilte Projekte mit einem hohen Realisierungsbe-
darf, bei denen jedoch weitere Vertiefungen notwendig waren. Die Projekte in den Modulen 1 und 2 umfassen die Erweiterungen, die nach damaligem Kenntnisstand mit den verfügbaren 5,5 Milliarden Franken hätten finanziert werden können.
Das Modul 3 umfasst Projekte, deren Priorität etwas geringer eingestuft wurde als jene
der Module 1 und 2, deren Qualität aber dennoch gut war. Die Finanzierung der Projekte im Modul 3 liegt ausserhalb der 5,5 Milliarden Franken – sie sind nach damaligem Kenntnisstand also nicht finanziert.
Das Modul 4 umfasst die weniger prioritären Projekte.
Die Projekte der Module 2 und 3 sollen planerisch weiter konkretisiert und im Rahmen der zweiten Programmbotschaft einer erneuten Priorisierung unterzogen werden. Die Projekte im Modul 4 wurden zurückgestellt und planerisch nicht weiter verfolgt.