Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 75 Seiten
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Aufbau einer bundesweiten und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung im Gesundheitswesen (SQG) gemäß § 137a des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Es ist ein fachlich unabhängiges und interessenneutrales Beratungs- und Forschungsunternehmen im Gesundheitswesen. Zu den Aufgaben gehört u. a. die Unterstützung des G-BA bei der Entwicklung von Verfahren zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität, wie z. B. die Entwicklung von Qualitätsindikatoren und der erforderlichen Dokumentation, die datentechnische Aufbereitung sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse. Es wurde auch mit Aufgaben der externen Qualitätssicherung im stationären Bereich betraut.
Die deutsche Bundesregierung hat am 26. März 2014 den Entwurf für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ vorgelegt. Im Bereich Qualität soll ein Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen errichtet werden. Dieses soll für die Politik und die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens, den G-BA, dauerhaft wissenschaftlich und methodisch fundierte Entscheidungsgrundlagen für Massnahmen der Qualitätssicherung liefern und in der Öffentlichkeit durch transparente und verständliche Information die Voraussetzungen für einen Qualitätswettbewerb durch verlässliche und anerkannte Kriterien schaffen. Das neue Qualitätsinstitut unterscheidet sich vom bestehenden Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), welches mit gesetzlichem Auftrag eine Nutzenbewertung neuer Therapien und Methoden vornimmt.
Die Rechtsform mit einer Stiftung des öffentlichen Rechts soll Unabhängigkeit, Transparenz und Kontinuität der Bemühungen garantieren. Das neue Qualitätsinstitut erhält einen Stiftungsvorstand der durch Vertreter aller Akteure des Gesundheitswesens besetzt ist, sowie einen wissenschaftlichen Beirat. Es wird im Auftrag der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens, des Bundesministeriums für Gesundheit oder in eigenem Auftrag tätig. Patientenorganisationen können Aufträge beantragen.
Die Regelungen zum Qualitätsinstitut sollen Mitte des Jahres 2014 in Kraft treten. Die Stiftungserrichtung und der Aufbau des Instituts sollen dann unmittelbar erfolgen. Voraussichtlich im Jahr 2016 wird das neue Institut die vorgesehenen Aufgaben übernehmen.
In Frankreich ist die Haute Autorité de Santé (Hohe Behörde für Gesundheit, HAS) mit Aufgaben in den Bereichen Qualität und HTA betraut. Die HAS ist eine unabhängige öffentliche Behörde, die zur qualitativen Regulierung des Gesundheitswesens beitragen soll. Ihre Aufgaben auf dem Gebiet der Evaluation von Gesundheitsprodukten, Berufspraktiken und der Organisation von Pflegeleistungen und öffentlicher Gesundheit sollen allen Patientinnen und Patientinnen sowie Nutzerinnen und Nutzern einen dauerhaften und gerechten Zugang zu möglichst wirksamen, sicheren und effizienten Pflegeleistungen gewährleisten.
Die HAS evaluiert Gesundheitsprodukte, -massnahmen, -leistungen und –technologien aus medizinischer und wirtschaftlicher Sicht im Hinblick auf deren Zulassung zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherung. Sie erarbeitet Empfehlungen zu Versorgungsstrategien.
Die HAS zertifiziert Gesundheitseinrichtungen und akkreditiert die praktizierenden Ärztinnen und Ärzte bestimmter Fachgebiete, um die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit bei der stationären und der ambulanten Behandlung zu evaluieren und zu verbessern.