Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 75 Seiten
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nalen und internationalen Institutionen zur Verfügung gestellt. Weiter führt es auch ein Informationssystem mit pseudonymisierten Versorgungsdaten gesetzlich Versicherter. Gesetzlich berechtigte Institutionen können für ausgewählte Nutzungszwecke Datenauswertungen beantragen.
Das DIMDI beauftragt qualifizierte Wissenschaftler mit der Erstellung von HTA-Berichten. Vorrang haben Themen, für die gesundheitspolitischer Entscheidungsbedarf besteht. Die Themenfindung erfolgt öffentlich. Anschließend legt das HTA-Kuratorium Prioritäten und Themen für zu erstellende Berichte in einem mehrstufigen Verfahren fest. Seine Mitglieder bilden einen repräsentativen Querschnitt durch die Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitssystems und kommen u.a. aus Krankenkassen, Krankenhäusern, Apotheken und Ärzteschaft. Sie werden ergänzt durch Vertreter von Pflegekräften und Patienten. Als Beobachter sind zudem Vertreter des IQWiG und der Industrie beteiligt.2
Das IQWiG hat seit 2004 die Aufgabe zur Erstellung von fachlich unabhängigen, evidenzbasierten (beleggestützte) Gutachten beispielsweise zu Arzneimitteln, nichtmedikamentösen Behandlungsmethoden (z.B. Operationsmethoden), Verfahren der Diagnose und Früherkennung (Screening), Behandlungsleitlinien und Disease Management Programmen (DMP). Darüber hinaus stellt das IQWiG auch allgemeinverständliche Gesundheitsinformationen für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Für die Auswahl und Bewertung der Studien nutzen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IQWiG die Methoden der evidenzbasierten Medizin.
Das IQWiG publiziert alle Ergebnisse auf seinen Webseiten und richtet sich damit sowohl an Fachleute und Akteure aus dem Gesundheitswesen als auch direkt an Bürgerinnen und Bürger. Es stellt damit Wissen zur Verfügung, das es allen Beteiligten im Gesundheitswesen ermöglichen soll, informierte Entscheidungen über Untersuchungen und Behandlungen zu treffen.
Aufträge erhält das IQWiG vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA; ihm gehören Vertreter von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen an) oder vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der sogenannten Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und entscheidet zum Beispiel darüber, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Das IQWiG fällt selbst keine Entscheide bezüglich Kassenleistungen
Finanziert wird das IQWiG durch Zuschläge für stationäre und ambulante medizinische Behandlungen, also letztlich aus den Beiträgen der Mitglieder aller Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Die Höhe der Zuschläge legt der G-BA jährlich fest.
Aktuell hat das IQWiG rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stand Dezember 2013) und ein Budget von 18,8 Millionen Euro. Der Haushalt deckt nicht nur die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die laufenden Betriebskosten ab, sondern auch die Kosten für externe Sachverständige.3
Im Themenbereich Qualität erhielt nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren im Jahr 2009 das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH (AQUA-Institut) vom G-BA Aufträge betreffend dem
2 vergleiche www.dimdi.de
3 vergleiche www.iqwig.de