Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 75 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 59Fedlex · Erläuternder Bericht

3.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden

Für die Kantone ergeben sich mit der Vorlage keine Änderung ihrer bisherigen Aufgaben und Kompetenzen. Die Aktivitäten des Zentrums hinsichtlich Verbesserung der Informationen zur Qualität und des zweckmässigen Einsatzes der Leistungen unterstützen die Kantone in ihren Aufgaben bezüglich Spital- und Pflegeheimplanung. Sie profitieren ebenfalls von Verbesserungen in der Qualitätssicherung, Patientensicherheit und des zweckmässigen Einsatzes der Leistungen durch die nationalen Programme und Projekte. Ihre Mitwirkung ist weiterhin gefragt für die Durchsetzung von qualitätssichernden Vorgaben mittels Leistungsaufträgen.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die heutigen Kosten für vermeidbare Zwischenfälle, Qualitätsmängel sowie Fehl-, Unter- oder Überversorgung (nicht zweckmässiger Einsatz der Leistungen) werden aufgrund von internationalen Studien auf mehrere hundert Millionen Franken jährlich geschätzt. Die Verstärkung der Massnahmen in den Bereichen Qualität sowie des zweckmässigen Einsatzes der Leistungen werden zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beitragen und somit auch Auswirkungen auf die finanzielle Belastung der Bürger haben. In welchem Umfang die Massnahmen zum Tragen kommen, ist schwierig abzuschätzen, da einerseits kaum internationale Daten für eine Herleitung bestehen und andererseits verschiedene Faktoren ausserhalb des Wirkungsbereiches dieser Vorlage wie z.B. Tarifsysteme, Versorgungsstrukturen und die Entwicklungen im Bereich Gesundheitspersonal ebenfalls einen Einfluss haben.

3.4 Auswirkungen auf die Krankenversicherung

Den Versicherern werden mit der Vorlage ebenfalls keine neuen Aufgaben übertragen. Vermehrte qualitätssichernde Vorgaben an die Leistungserbringer können gewisse Auswirkungen bei der Überprüfung der Erfüllung von qualitativen Voraussetzungen für die Leistungserbringung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und auf allfällige Sanktionsmassnahmen haben. Es wird jedoch nicht mit einer finanziell signifikanten Veränderung des Verwaltungsaufwandes der Versicherer gerechnet.

4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundes

4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist in der Botschaft vom 25. Januar 2012 über die Legislaturplanung45 und im Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Legislaturplanung46 aufgeführt.

45 BBI 2012 481

46 BBI 2012 7155