Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/107: Bundesgesetz über Tabakprodukte · 69 Seiten

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heute Rückverfolgungssysteme, die durch die Herstellerinnen und Hersteller von Tabakprodukten umgesetzt und betrieben werden.

Die Richtlinie belässt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen (E-Zigaretten, sogenannte «neutrale» Packungen, Regelung der Zusatzstoffe) strengere Bestimmungen beizubehalten oder zu erlassen. Dies erklärt, weshalb die Vorschritten gewisser europäischer Staaten teilweise noch stärker von der Regelung abweichen, die mit dem vorliegenden Vorentwurf vorgeschlagen wird.

Schliesslich trägt der vorliegende Vorentwurf auch dazu bei, die schweizerischen Bestimmungen an die europäische und internationale Regelung im Bereich Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring anzunähern, ohne jedoch diesbezüglich ein absolutes Verbot vorzusehen. Da die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den nicht harmonisierten Bereichen strengere Vorschriften vorsehen können, bestehen von Staat zu Staat unterschiedliche Regelungen. Der vorliegende Vorentwurf orientiert sich vor allem an den Vorschriften, die in unseren Nachbarländern gelten (siehe Ziff. 1.4.1).

1.4.3 Internationales Recht: WHO-Tabakkonvention

Das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC, Framework Convention on Tobacco Control) ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der unter der Federführung der Weltgesundheitsorganisation ausgehandelt wurde. Es wurde am 21. Mail 2003 von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet und ist seit 27. Februar 2005 in Kraft. In der Geschichte der Vereinten Nationen hat es sich zu einem der Verträge entwickelt, dem die Staaten am raschesten und breitesten beigetreten sind. Unterdessen gehören ihm 178 Vertragsparteien60 an, einschliesslich der Europäischen Union.

Die Schweiz hat das FCTC am 25. Juni 2004 unterzeichnet und damit die Bereitschaft des Bundesrates zum Ausdruck gebracht, dem Übereinkommen beizutreten. Der vorliegende Vorentwurf erfüllt die Anforderungen, die sich aus dem Übereinkommen ergeben. Das letztliche Ziel ist die Ratifizierung. Der Bundesrat wird die Bedingungen einer Ratifizierung des FCTC nach der Verabschiedung dieses Gesetzesentwurfs prüfen.

Das FCTC wurde erarbeitet, nachdem Krankheiten und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Tabakkonsum weltweit stark zugenommen hatten. Dieser Konsum wird durch eine Reihe komplexer Faktoren gefördert, die grenzüberschreitende Auswirkungen haben, vor allem durch die Liberalisierung des Warenverkehrs. Weitere Faktoren wie die länderübergreifenden Aktivitäten im Bereich Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring sowie der internationale Verkehr von geschmuggelten oder gefälschten Zigaretten tragen ebenfalls zur explosiven Zunahme des Tabakkonsums bei.

Das FCTC bekräftigt das Recht aller Menschen auf das für sie erreichbare Höchstmass an Gesundheit. Es stellt einen Meilenstein in der Förderung der öffentlichen Gesundheit dar und bringt eine neue rechtliche Dimension in die internationale Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich ein. Das Übereinkommen sieht ein umfas-

60 Stand am 1. Mai 2014