Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/108: Teilrevision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) (2. Etappe, Massnahmenpaket 1) und Teilrevision der Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV) zur Umsetzung der Mo. Eder 13.3393 · 79 Seiten
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AMV eingeführt und damit eine Datenbasis für risikobasierte Kontrollen auf Nutztierbetrieben und eine Grundlage für eine zentrale Sammlung und Auswertung von Antibiotika-Verbrauchsdaten geschaffen werden soll. Während KAGfreiland die Idee einer umfassenden Datenerfassung begrüsst weist Pro Natura darauf hin, dass auch hier allen Akteuren ein grosser zusätzlicher Aufwand abverlangt wird, aber der wesentliche Schritt, der allein sicherstellen kann, dass diese Übung tatsächlich einen Nutzen bringt, vermieden wird. Nach Ansicht von Pro Natura und KAGfreiland machen diese Aufzeichnungen nur Sinn, wenn die Daten – nicht nur der FüAM und AMV, sondern aller Verschreibungen – zentral gesammelt, zeitnah ausgewertet und transparent öffentlich zugänglich gemacht werden. Sie weisen darauf hin, dass zudem auch die verhängten Sanktionen und die Resultate von Kontrollen aufzuzeichnen und in die Auswertungen miteinzubeziehen sind.
Pro Natura beantragt deshalb, dass die Verordnung dahingehend angepasst wird oder anderweitig die Voraussetzungen geschaffen werden.
KAGfreiland weist zusätzlich noch darauf hin, dass gleichzeitig berücksichtigt werden muss, dass der präventive Einsatz von Antibiotika auch in der Agrarpolitik und dem Tierschutzgesetz begründet liegt, welche mit falschen oder ungenügenden Anreizen, hohem Kostendruck und mangelhaften Tierhaltungsvorschriften die Hochleistungszucht und industrielle Tierhaltung fördern. Als Resultat davon sind gewisse Produktions- und Haltungsformen auf den präventiven Einsatz von Antibiotika de facto angewiesen. Diesen zum jetzigen Zeitpunkt zu verbieten, würde somit auch zusätzliches Tierleid nach sich ziehen. Ein wirkungsvolles Vorgehen zur Minimierung von Resistenzen muss daher zwangsläufig auch Verbesserungen in der Tierhaltung, Reduktion der Bestandesgrössen und Eindämmung der Hochleistungs-Zucht einschliessen.
Das kf begrüsst das Vorhaben, den Vollzug zu optimieren, den fachgerechten Einsatz von TAM zu fördern sowie einzelne Unterschiede zum EU-Recht zu beseitigen und unterstützt insbesondere jede Anstrengung zur Verhinderung von Antibiotikaresistenzen. Als liberale Konsumentenorganisation hält es jedoch fest, dass dabei der Administrationsaufwand nicht unnötig vergrössert wird.
Die SKS begrüsst im Grundsatz die Revision der Teilrevision TAMV. Insbesondere unter dem Aspekt der bedrohlich zunehmenden Antibiotikaresistenzen bei Mensch und Tier ist nach Ansicht der SKS eine zurückhaltende, kontrolliertere Abgabe von Antibiotika und Tierarzneimitteln dringend notwendig. Um das erklärte Ziel der TAMV zu erreichen, nämlich einen vertrauenswürdigen Gesundheits- und Verbraucherschutz und einen fachgerechten Einsatz von Tierarzneimitteln, sind jedoch strengere Auflagen in Bezug auf die Medikamentenabgabe und die Dokumentation, bzw. die Auswertung der erhobenen Daten notwendig. Die SKS begrüsst, dass mit konkreten Massnahmen zum massvollen Medikamenteneinsatz nicht zugewartet wird und eine Teilrevision in Bezug auf die Kontroll- und Überwachungsfunktionen der Tierarzneimittel vorgenommen wird. Insbesondere ist es unerlässlich, dass Antibiotika für den Präventiveinsatz nicht mehr auf Vorrat abgegeben werden dürfen und kritische Antibiotika für den Einsatz in der Nutztierhaltung gesperrt werden. Als problematisch an dem System erachtet die SKS jedoch, dass die Abgabe der Medikamente und insbesondere der Antibiotika ebenfalls durch die Tierärztin, den Tierarzt geschieht und der Verkauf von Medikamenten einen wichtigen Bestandteil ihres Einkommens darstellt. Dieses finanzielle Anreizsystem ist höchst problematisch und untergräbt die Bemühungen, den Medikamentenverkauf einzudämmen. Dieses System muss zumindest teilweise entkoppelt und so gestaltet werden, dass die Tierärzteschaft am Verkauf von Antibiotika oder zumindest an den Antibiotika, welche phrophylaktisch abgegeben werden, nicht mehr verdienen. Denn ein solcher finanzieller Anreiz hebelt andere Bemühungen wie Aus- und Weiterbildungen, regelmässige tierärztliche Besuche oder die Datenerhebung mit Leichtigkeit wieder aus. Offenbar ist es ebenfalls Usus, dass die Tierhalter nicht der Bestandesgrösse oder der Anzahl der erkrankten Tiere entsprechende Packungsgrössen erhalten. Angebrochene Packungen bleiben beim Tierhalter, der so Medikamente auf Vorrat auf dem Hof lagern kann. Auch hier sind nach Meinung der SKS Schritte zu unternehmen, dass dies insbesondere bei Antibiotika nicht mehr der Fall sein kann und eine willkürliche oder unfachmännische Abgabe von Antibiotika verhindert werden kann. Weiterhin findet die SKS eine Datenerfassung und –auswertung, welche auch Rückschlüsse auf besonders heikle oder krankheitsanfällige Rassen und Tierhaltungsformen, evtl. auch Betriebe, zulässt, sehr wichtig, um gezielte Massnahmen gegen einen übermässigen Antibiotika- oder Medikamenteneinsatz zu ergreifen. Und