Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/108: Teilrevision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) (2. Etappe, Massnahmenpaket 1) und Teilrevision der Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV) zur Umsetzung der Mo. Eder 13.3393 · 79 Seiten

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nicht in seinen Zielen aufgeführt hat, obwohl die Zunahme der Antibiotikaresistenzen ein sehr grosses Problem der öffentlichen Gesundheit darstellt. Mit der Teilrevision verankert der Bundesrat diese Zielvorgabe in der Verordnung. VD begrüsst dieses Vorhaben, welches eine Reduktion des Gebrauchs von Antibiotika und die Erhaltung deren Wirksamkeit erlauben sollte. VD ist der Ansicht, dass es essentiel ist, einen gesetzlichen Kontext für eine massvolle Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika zu schaffen, um die Menge der antimikrobiellen Therapien bei Mensch und Tier aufrechterhalten zu können.

TI hält fest, dass angesichts des schwerwiegenden Problems der zunehmenden Resistenz- und Multiresistenzraten vieler krankheitserregender Tierbakterien, von denen viele auch auf den Menschen übertragbar sind, die vorgeschlagenen Änderungen noch keine ausreichende Lösung darstellen. Man weiss, dass die WHO einige Antibiotika wie die Cephalosporine der neusten Generation und die Makrolide zur Behandlung menschlicher Krankheiten, die von gegen herkömmliche Antibiotika resistenten Bakterien verursacht werden, als “kritisch” eingestuft hat. Es handelt sich um ein weltweit anerkanntes Problem, das die internationalen Gesundheitsgremien (WHO, OIE) veranlasst hat, alle Staaten dazu aufzurufen, mit geeigneten Massnahmen zu intervenieren. Das Ende letzten Jahres auf nationaler Ebene lancierte Projekt STAR verkündet, diese Herausforderung angenommen zu haben, und schlägt vor, mit einer Reihe breit angelegter Massnahmen zu reagieren. Deshalb verstehen wir nicht, weshalb der Bund sich im Rahmen dieser Revision darauf beschränkt, die Abgabe auf Vorrat dieser kritischen Antibiotika in Betrieben mit Nutztieren zu verbieten. In einer Untersuchung, die im Kanton Tessin vom kantonalen Veterinäramt durchgeführt wurde, konnten enorme Unterschiede (ca. Faktor 1:10) bei der Menge der von den Verkaufsfirmen an Nutztierärzte gelieferten Antibiotika aufgezeigt werden, und zwar im Verhältnis zur Biomasse der Aktionsradien jedes einzelnen Tierarztes. Diese Feststellung gibt Anlass zur Annahme, dass die Verabreichung von Antibiotika stark von subjektiven Erwägungen und von Faktoren, die nicht direkt mit dem Gesundheitszustand der Tiere in Zusammenhang stehen, abhängig ist. Die Notwendigkeit von verbindlicheren Weisungen für einen umsichtigeren, mässigeren Einsatz von Antibiotika scheint offensichtlich. Leider schweigt sich der in Vernehmlassung geschickte Text hierzu völlig aus.

Die SRP, Suisseporcs, der SGBV, der SBV, der VTL, Swiss Beef CH, der SKMV, swissherdbook, die LOBAG, der LBV, die CVA und der ZBB erachten die Erweiterung des Zwecks der TAMV um den massvollen Antibiotikagebrauch als positiv. Nach Ansicht der SRP, von swissherdbook, des SKMV, des SZV, der LOBAG, des LBV und von Swiss Beef CH birgt der einseitige Fokus auf die Mengenreduktion jedoch die Gefahr, dass wohl die eingesetzten Antibiotikamengen abnehmen aber die Resistenzlage nicht verbessert oder schlimmstenfalls sogar verschlechtert wird.

Die UFA erachtet die Erweiterung der Zweckbestimmung der TAMV mit dem Ziel zur Erzielung einer korrekten Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika zur Bekämpfung der Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen als notwendig und sinnvoll.

Die SKS erachtet es als wichtig, dass die Zielvorgabe für eine massvolle Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika im Zweckartikel der TAMV festgehalten wird, sind allerdings der Ansicht, dass die Formulierung im Zweckartikel zu allgemein gehalten ist.

3.2) Tierarzneimittel-Vereinbarung

Nach Ansicht von pharmaSuisse sind die Arzneimitteldepots bei den Nutztierhaltern zu überdenken. Diese verleiten zu einer übermässigen und unsachgemässen Antibiotika-Anwendung. Die Tierhalter haben ein Interesse daran, dass Krankheiten möglichst rasch mit Antibiotika behandelt werden. Alternative Therapien dauern eher länger und bergen mehr Risiken, welche die Tierhalter nicht bereit sind einzugehen.

TI begrüsst die erweiterte Pflicht zur Zusatzausbildung für alle Tierärztinnen und Tierärzte, die eine