Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/108: Teilrevision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) (2. Etappe, Massnahmenpaket 1) und Teilrevision der Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV) zur Umsetzung der Mo. Eder 13.3393 · 79 Seiten
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TAM-Vereinbarung abschliessen.
Der ZT findet es wichtig, dass in der Praxis neben den Tierärzten auch die Tierhaltenden in die Pflicht genommen werden und nur ein MINIMUM an Arzneimitteln als Vorrat auf dem Betrieb zurückgelassen wird. Zudem muss hier gesetzlich vorgeschrieben werden, dass diese Vorräte nur NACH telefonischer Beratung mit dem Bestandestierarzt in einer Notsituation eingesetzt werden dürfen. Eine Weiterbildung der Tierärzte bzgl. minimalem Einsatz von TAM ist nach Ansicht des ZT sehr zu begrüssen, wobei solche Weiterbildungsaktivitäten auch für die Tierhaltenden gelten müssen, wenn sie in die Abgabe von TAM einbezogen werden sollen! Ein Verbot der prophylaktischen Abgabe von antimikrobiellen Wirkstoffen muss oberstes Ziel sein. Allerdings geht dies aus Tierschutz-Sicht nur dann, wenn zugleich auch gewisse Tierhaltungen verboten werden, insbesondere die konventionelle Kälbermast und Ferkelaufzucht – hier bedingt das massenweise Zusammenwürfeln von jungen Kälbern und frisch abgesetzten Ferkeln aus verschiedenen Betrieben geradezu den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz, weil das sonst gar nicht möglich ist ohne grosse Tierverluste!! Das gleiche gilt für die Geflügelaufzucht, hier können nicht Tausende von Mastküken auf engstem Raum ohne Kokzidiostatika aufgezogen werden. Als Alternative bietet sich hier eine Impfpflicht mit Paracox an (dadurch gänzliches Verbot der prophylaktischen Abgabe von Kokzidiostatika). Bei den Kälbern und den Ferkeln ist ebenfalls auf Impfungen hinzuarbeiten, zudem sind robuste Rassen zu bevorzugen. Parallel dazu müssen die Tierhaltungssysteme so geändert werden, dass sie die Tiere und ihre Gesundheit nicht überfordern. Sprich: kleinere Bestände, grössere und besser strukturierte Ställe mit Rückzugsmöglichkeiten, täglicher Auslauf ins Freie. Solange dies nicht gewährleistet ist, muss ein Verbot von prophylaktischer Behandlung bei Ferkel- und Kälbermast in Frage gestellt werden, weil damit viele Krankheitsfälle, grosses Tierleid und hohe Tierverluste programmiert sind.
Die SRP, der SGBV, Suisseporcs, der SBV, der VTL, Swiss Beef CH, swissherdbook, der SKMV, der SZV, die LOBAG, der LBV, die CVA, Gallo Suisse und der ZBB erachten die Flexibilisierung für den Abschluss von TAM-Vereinbarungen als positiv.
Gallo Suisse findet allerdings, dass wie bei Rindern (= Mast- + Milchvieh) auch beim Geflügel zwischen Mast- + Legehybriden zu unterscheiden ist und entsprechende "Tierkategorien" mit entsprechenden separaten TAM-Vereinbarungen zu schaffen sind.
Die SRP, Suisseporcs. der SBV, der VTL, Swiss Beef CH, der SKMV, swissherdbook, der SZV, die LOBAG, die CVA und der ZBB erachten im Zusammenhang mit der Abgabe auf Vorrat die Verkürzung der Abgabe der verbliebenden Prophylaktika von vier auf drei Monate bei einem gleichzeitigen Verbot der Abgabe von Antibiotika zur Prophylaxe als nicht nachvollziehbar und unnötig. Diese Verkürzung wird abgelehnt weil sie dem Ziel einer Reduktion der Antibiotikaeinsätze sogar zuwiderlaufen kann.
Der SGBV, Suisseporcs, der SBV, der VTL, die SRP, Swiss Beef CH, swissherdbook, der SKMV, der SZV, die LOBAG, die CVA und der ZBB kritisieren ein Verbot der Verschreibung und Abgabe von Antibiotika auf Vorrat zur Prophylaxe und erachten dies als negativen Punkt im Revisionsentwurf.
Die SRP, der SBV, Swiss Beef CH, swissherdbook, der SKMV, der SZV, die LOBAG, der LBV, die CVA und Suisseporcs stehen dem Verbot der Verschreibung und Abgabe von kritischen Antibiotika auf Vorrat jedoch neutral gegenüber.
Die SRP, der SBV, der VTL, Swiss Beef CH, swissherdbook, der SKMV, der SZV, die LOBAG, der LBV und Suisseporcs erachten zudem den Ansatz, die Antibiotika bezüglich der Resistenzlage in „kritische“ und „wenig kritische“ Wirkstoffe einzuteilen, als positiv. Die Zuteilung ganzer Antibiotikaklassen wird jedoch in Frage gestellt. (Bei Makroliden sind z.B. bestimmte Substanzen schon während Jahrzehnten im Einsatz und immer noch wirksam.) In einem einseitigen Fokus auf die Mengenreduktion sehen die SRP, der VTL und der SBV die Gefahr, dass wohl die eingesetzten Antibiotikamengen zwar abnehmen aber die Resistenzlage nicht verbessert oder schlimmstenfalls sogar verschlechtert wird.