Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/108: Teilrevision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) (2. Etappe, Massnahmenpaket 1) und Teilrevision der Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV) zur Umsetzung der Mo. Eder 13.3393 · 79 Seiten
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(FTVP verknüpft mit der Kompetenz zur Verschreibung von FüAM und AMV) sind Tätigkeiten im Rahmen der TAMV auf den landwirtschaftlichen Betrieben nach Ansicht von BS unbedingt in den Händen der Veterinäre zu belassen.
VD ist der Ansicht, dass die Vorschriften für die Tierärztinnen und Tierärzte hinsichtlich ihrer Rolle als fachtechnisch verantwortliche Person zu vage sind. Die Verantwortlichkeiten und die Kompetenzen von Tierhalter bzw. Tierarzt sind im Allgemeinen nicht klar voneinander abgegrenzt. Sie müssen jedoch von jedem der beiden Akteure gemäss seinem Zuständigkeitsbereich wahrgenommen werden, das heisst, die Tierärztin oder der Tierarzt hat für einen gemässigten und vernünftigen Antibiotikaeinsatz zu sorgen und die Tierhalterin bzw. der Tierhalter für eine gute Hygiene der Anlagen und die sachgemässe Verabreichung der Arzneimittel gemäss den Anweisungen der verbschreibenden Person.
GR stellt das Prinzip des unterschiedlichen Weiter- und Fortbildungsumfangs für FTVP-Tierärzte und für die andern Tierärzte, die TAM an Nutztierhalter abgeben, in Frage und beantragt, dass diesbezüglich die Anforderungen besser aufeinander abgestimmt werden, wobei das Niveau für alle TAMabgebenden Tierärzte ausreichend hoch zu setzen ist.
Das VdU und die VSKT Regio Centro kamen zu keiner einheitlichen Stellungnahme zu den Aspekten des Weiter- und Fortbildungsumfangs für FTVP für alle Tierärzte, die TAM an Halter für Nutztiere abgeben oder verschreiben. Ein gemeinsamer Nenner besteht ebenfalls darin, dass die Anforderungen ihrer Ansicht nach besser aufeinander abzustimmen sind und das Niveau ausreichend hoch zu setzen ist.
GL findet es falsch, dass im vorliegenden Entwurf weiterhin grossen Wert auf die Unterscheidung zwischen “TAM- Vereinbarungs-Tierarzt” und “FTVP- Tierarzt” gelegt wird. Ihrer Ansicht nach soll jeder Tierarzt für Nutztiere (und davon sprechen sie) sämtliche Probleme im Zusammenhang mit der Verabreichung von Medikamenten an Nutztiere kennen - ob das nun Euterinjektoren oder aber Arneimittel-Vormischungen oder Anthelmintika sind. Hingegen ist es illusorisch von einem Tierarzt zu erwarten, dass er viel von einem Kälbertränkeautomaten versteht. Denn er kann sich viel zu wenig mit dessen Funktionsweisen auseinandersetzen. Die technische Prüfung von Apparaten und Einrichtungen soll alleine Aufgabe des Appparatetechnikers sein. Wenn die Melkmaschine nicht richtig funktioniert sucht in der Regel auch nicht der Tierarzt nach der Ursache. Jeder soll an seinem Ort, am richtigen Ort, seine Verantwortung tragen und darüber auch Rechenschaft ablegen müssen.
JU ist der Ansicht, dass die Abschnitte über die Ausbildung der Tierärztinnen und Tierärzte, die eine TAM-Vereinbarung abschliessen können, und der fachtechnisch verantwortlichen Tierärztinnen und Tierärzten vereinfacht und die obligatorische Weiterbildung der Tierärztinnen und Tierärzte im Medizinalberufegesetz definiert werden sollte.
Gemäss BE soll im Bereich FTVP was bereits heute geschult wird auch durchgesetzt werden können. BE ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Anpassungen in die richtige Richtung gehen, jedoch zu wenig umfassend sind.
ZH ist der Meinung, dass die Erhöhung der Anforderungen an die Verschreibung und Abgabe von AMV und FüAM in Art. 16 des Entwurfs dazu führen dürfte, dass vermehrt antibiotisch wirkende Injektabilia verabreicht werden. Da sich unter diesen mehr kritische Antibiotika befinden, müssen die Anforderungen an deren Verschreibung und Abgabe ihrer Ansicht nach möglichst bald denjenigen der AMV und FüAM angeglichen werden, um Antibiotikaresistenzen zu vermeiden. ZH erwartet, dass dieser weitere Revisionsbedarf nach Vorliegen der Endfassung des totalrevidierten Heilmittelgesetzes umgesetzt wird.
3.4) Amtliches Rezeptformular
Der ZT begrüsst die elektronische Erfassung, allerdings ist seiner Ansicht nach eine zentrale Verwal-