Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/11: Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) · 11 Seiten
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4. Abschnitt (neu): Bearbeitung von Personendaten, die gestützt auf das BWIS beschafft wurden
5. Abschnitt (neu): Informationssystem äussere Sicherheit
6. Abschnitt (neu): Quellenschutz, Entschädigungen und Prämien
7. Abschnitt (neu): Kontrolle
8. Abschnitt (neu): Schlussbestimmungen
5. Abschnitt (neu): Informationssystem äussere Sicherheit (ISAS)
Art. 6a (neu) Verantwortliches Organ
Abs. 1
Zur gesetzlichen Erfüllung seiner Aufgaben gemäss Artikel 1 Buchstabe a ist der NDB darauf angewiesen, sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen über das Ausland elektronisch zu bearbeiten. Dies wird seit dem 21. Juni 2010 von einem beschränkten Benutzerkreis im Rahmen des Pilotbetriebs ISAS gestützt auf Artikel 17a des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) getan. Mit dem Inkrafttreten der vorliegenden Gesetzesgrundlage soll der Pilot-Benutzerkreis auf alle Personen ausgeweitet werden, die einen Zugriff zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen (vgl. die Ausführungen zu Art. 6f unten).
Abs. 2
Datenherr von ISAS ist der NDB. Er ist für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, die Behandlung von Auskunfts- und Berichtigungsbegehren, die Erfüllung von Kontrollaufgaben und die Gewährleistung der Informatiksicherheit zuständig.
Art. 6b (neu) Zweck
Abs. 1
In ISAS werden sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen über das Ausland bearbeitet. Mit dem Begriff „sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen über das Ausland“ sind Ereignisse und Entwicklungen im Ausland gemeint, die geeignet sind, die Selbstbestimmung der Schweiz, ihre demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen zu gefährden sowie ihr wirtschaftlichen oder anderweitigen Schaden zuzufügen oder die Handlungsfähigkeit ihrer Behörden zu beeinträchtigen. Die Bearbeitung von Informationen mit direktem Bezug zur Schweiz findet im Informationssystem Innere Sicherheit (ISIS) statt.
Abs. 2
Die sicherheitspolitisch bedeutsamen Informationen über das Ausland werden in ISAS erfasst und bearbeitet. Sie werden primär zuhanden der Departemente und des Bundesrates ausgewertet, um eine umfassende Beurteilung der Bedrohungslage zu erhalten. Daneben dient ISAS aber auch zur Dokumentation und Verwaltung von Akten, auf denen die sicherheitspolitisch bedeutsamen Informationen über das Ausland basieren.