Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/119: Umsetzung der Motion 12.3979 «Verkehrserleichterungen für elektrische Mobilitätshilfen» · 44 Seiten

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O074-0217

4. Übersicht über den Inhalt der Stellungnahmen

Eine tabellarische Übersicht über den Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen findet sich im Anhang 4. In Anhang 3 ist das Abkürzungsverzeichnis der Anhörungsteilnehmenden zu finden.

5. Technische Anforderungen

5.1 Sind Sie mit der Einteilung von «rikschaartigen Fahrzeugen» als Unterkategorie der Kleinmotorräder einverstanden?

5.1.1 Kantone

Vier Kantone sprechen sich vorbehaltlos für eine Einteilung der «rikschaartigen Fahrzeuge» als Unterkategorie der Kleinmotorräder aus. Sechs Kantone befürworten die vorgeschlagene Einteilung grundsätzlich, weisen aber mehrheitlich auf die Problematik der EDV-Anpassungen hin. Kleinmotorräder unterliegen grundsätzlich einer periodischen technischen Prüfung. Auf diese soll jedoch bei «rikschaartigen Fahrzeugen» verzichtet werden. Mit der Einführung von IVZ (Informatiksystem Verkehrszulassung) und den daraus resultierenden Massnahmen in den kantonalen Applikationen liesse sich eine Programmierung dieser Anforderungen erst in zirka zwei Jahren umsetzen. Bis dahin müssten die Kantone eine nicht automatisierte Vollziehung für relativ wenig betroffene Fahrzeuge vorsehen. Dies würde einen finanziell und personell unverhältnismässigen Mehraufwand bedeuten.

14 Kantone sprechen sich gegen die Einteilung von «rikschaartigen Fahrzeugen» als Unterkategorie der Kleinmotorräder aus und verlangen mehrheitlich eine neue Fahrzeugkategorie. Innovativen, neuen Trendfahrzeugen würde somit Rechnung getragen und diese könnten so in einer eigenen Kategorie aufgefangen werden. Im Weiteren werden folgende Gründe für die Ablehnung der vorgeschlagenen Kategorisierung genannt: In der Schweiz gebe es nur eine minimale Anzahl solcher Fahrzeuge. Es gebe eine Vermischung der Kategorien hinsichtlich technischer Fragen und Verkehrs- sowie Signalisationsregeln (Kleinmotorräder vs. Fahrräder und Leichtmotorfahrräder). Diesbezüglich sei die vorgeschlagene Systematik nicht nachvollziehbar und führe zu erheblichen Problemen bei der Kontrolltätigkeit der Polizei sowie bei den Zulassungsbehörden. Die Kritik bezüglich der Kategorieinteilung wird nahezu bei allen weiteren Fragestellungen wiederholt, so dass auf dessen Aufführung in der Folge weitgehend verzichtet wird. Auch die zustimmenden Kantone weisen auf die EDV-Problematik hin.

5.1.2 Parteien

Drei Parteien sprechen sich vorbehaltlos für die Einteilung «rikschaartiger Fahrzeuge» als Unterkategorie der Kleinmotorräder aus. Die SPS äussert sich grundsätzlich positiv zum Vorschlag, weist aber darauf hin, dass die Kategorienteilung der rikscha- und stehrollerartigen Fahrzeuge bezüglich der Geschwindigkeit nicht zu den Motorrädern passt und dass bezüglich Sicherheitsanforderungen keine Abstriche gemacht werden sollten. Die Partei begrüsst das Erfordernis eines Führerausweises zum Führen «rikschaartiger Fahrzeuge».

5.1.3 Dachverbände

Der SGV spricht sich vorbehaltlos für die Einteilung «rikschaartiger Fahrzeuge» als Unterkategorie der Kleinmotorräder aus.

5.1.4 Übrige Stellen

18 der übrigen Stellen unterstützen den Vorschlag vorbehaltlos. Drei weitere sind grundsätzlich mit dem Vorschlag einverstanden. Die asa als Vertreterin der Kantone nennt die gleichen Argumente, die von den Kantonen aufgeführt werden, spricht sich aber grundsätzlich für die vorgeschlagene Kategorieinteilung aus. Die KSSD weist auf die Schwierigkeiten beim polizeilichen Vollzug und die von Verkehrsteilnehmenden schwer nachvollziehbare atypische Einteilung hin. 5 Stellen äussern sich gegen die vorgeschlagene Kategorienteilung. Die bfu schlägt vor, eine eigene Verordnung, ähnlich der Deut-