Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/119: Umsetzung der Motion 12.3979 «Verkehrserleichterungen für elektrische Mobilitätshilfen» · 44 Seiten
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O074-0217
schen Mobilitätshilfenverordnung (MobHV)7, zu erlassen, die ein Gefäss für weitere Innovationen bieten würde. Einige Stellen fordern eine neue Fahrzeugkategorie. VAXI schlägt eine Unterkategorie nach Tempoprimat vor. Hindfrei bezieht zum Anhörungsvorschlag explizit keine Stellung.
5.2 Sind Sie mit der Einteilung von «stehrollerartigen Fahrzeugen» als Unterkategorie der Kleinmotorräder einverstanden?
Bei diesem Vorschlag fallen die Rückmeldungen sehr ähnlich aus, wie diese zum Vorschlag der Einteilung «rikschaartiger Fahrzeugen» als Unterkategorie der Kleinmotorräder. Bei der Argumentation verweisen nahezu alle Befragten auf die unter 5.1 aufgeführten Argumente.
5.2.1 Kantone
Fünf Kantone sprechen sich vorbehaltlos für eine Einteilung der «stehrollerartigen Fahrzeuge» als Unterkategorie der Kleinmotorräder aus. Fünf Kantone befürworten die vorgeschlagene Einteilung grundsätzlich, weisen aber mehrheitlich auf die Problematik der EDV-Anpassungen hin: Kleinmotorräder unterliegen grundsätzlich einer periodischen technischen Prüfung. Auf diese soll jedoch bei «stehrollerartigen Fahrzeugen» verzichtet werden. Mit der Einführung von IVZ (Informatiksystem Verkehrszulassung) und den daraus resultierenden Massnahmen in den kantonalen Applikationen liesse sich eine Programmierung dieser Anforderungen erst in zirka zwei Jahren umsetzen. Bis dahin müssten die Kantone eine nicht automatisierte Vollziehung für relativ wenig betroffene Fahrzeuge vorsehen. Dies würde ein finanzieller und personeller unverhältnismässiger Mehraufwand bedeuten.
14 Kantone lehnen die Einteilung von «stehrollerartigen Fahrzeugen» als Unterkategorie der Kleinmotorräder ab und verlangen mehrheitlich eine neue Fahrzeugkategorie. Innovativen, neuen Trendfahrzeugen würde somit Rechnung getragen und diese könnten so in einer eigenen Kategorie aufgefangen werden. Folgende Gründe werden für die Ablehnung der vorgeschlagenen Kategorisierung im Weiteren genannt: In der Schweiz gebe es nur eine minimale Anzahl solcher Fahrzeuge. Es gebe eine Vermischung der Kategorien hinsichtlich technischer Fragen und Verkehrs- sowie Signalisationsregeln (Kleinmotorräder vs. Fahrräder und Leichtmotorfahrräder). Diesbezüglich sei die vorgeschlagene Systematik nicht nachvollziehbar und führe zu erheblichen Problemen bei der Kontrolltätigkeit der Polizei sowie bei der Zulassungsbehörden. Auch die bereits von den zustimmenden Kantonen genannte Aufführung der EDV-Problematik wir als Grund für die Ablehnung angegeben.
5.2.2 Parteien
Drei Parteien sprechen sich vorbehaltlos für die Einteilung «stehrollerartiger Fahrzeuge» als Unterkategorie der Kleinmotorräder aus. Die SPS äussert sich grundsätzlich positiv zum Vorschlag, weist aber darauf hin, dass die Kategorienteilung bezüglich der Geschwindigkeit nicht zu den Motorrädern passt und dass bezüglich Sicherheitsanforderungen keine Abstriche gemacht werden soll. Die Partei begrüsst es, dass auf das Erfordernis eines Führerausweises zum Führen «stehrollerartiger Fahrzeuge» nicht vollständig verzichtet werden soll.
5.2.3 Dachverbände
Der SGV spricht sich vorbehaltlos für die Einteilung «stehrollerartiger Fahrzeuge» als Unterkategorie der Kleinmotorräder aus.
5.2.4 Übrige Stellen
16 der übrigen Stellen unterstützen den Vorschlag vorbehaltlos. Drei weitere sind grundsätzlich mit dem Vorschlag einverstanden. Die asa als Vertreterin der Kantone nennt die gleichen Argumente, die bei den Kantonen aufgeführt wurden, spricht sich aber grundsätzlich für die vorgeschlagene Kategorieinteilung aus. Die KSSD weist auf die Schwierigkeiten beim polizeilichen Vollzug und die von Ver-
7Mobilitätshilfenverordnung vom 16. Juli 2009; BGBl. 2097