Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/128: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Umsetzung der Motion WAK-N 13.3362) · 59 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 50Fedlex · Erläuternder Bericht
Für die Schätzung der neu obligatorisch steuerpflichtigen ausländischen Unternehmen bestehen grosse Unsicherheiten. Die Zahl der ausländischen Unternehmen, die sich im Einführungsjahr neu als steuerpflichtige Personen eintragen lassen müssten, wird auf mindestens 20 000 geschätzt. In den Folgejahren gäbe es ebenfalls Unternehmen, die neu als steuerpflichtige Personen eingetragen würden, aber auch solche, die mangels Erbringen von Leistungen wieder aus dem Register der Mehrwertsteuerpflichtigen gelöscht würden. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Löschungen weniger schnell vorgenommen werden als Eintragungen, da jeweils abgewartet werden muss, ob im Folgejahr tatsächlich keine Leistungen im Inland mehr erbracht werden. Die Mehrzahl dieser ausländischen Unternehmen würde voraussichtlich nicht nur in einem einzelnen Jahr Arbeiten in der Schweiz ausführen, sondern über mehrere Jahre hinweg. Im zweiten Jahr würden demzufolge schätzungsweise 5 000 bis 10 000 Unternehmen neu als steuerpflichtige Personen eingetragen, aber erst wenige Unternehmen wieder aus dem Register gelöscht. Auch im dritten Jahr dürften die Eintragungen die Löschungen noch leicht übertreffen. Ab dem vierten Jahr sollten sich die Eintragungen und Löschungen dann ungefähr die Waage halten.
Tabelle 1
Anzahl zusätzliche steuerpflichtige Personen
Einführungsjahr > 20 000
Zweites Jahr 5 000 - 10 000
Drittes Jahr 2 000
Ab dem vierten Jahr geringfügige Zu- und Abnahmen
Insgesamt dürfte sich die Zahl der steuerpflichtigen Personen von aktuell rund 350 000 um etwa 30 000 erhöhen.
Für diese neu steuerpflichtigen Personen hat die Vorlage zusätzliche administrative Aufwendungen zur Folge. Die damit verbundenen Kosten dürften höher sein als bei einem vergleichbaren inländischen Unternehmen, da jeweils auch noch ein Steuervertreter in der Schweiz bezeichnet und bezahlt werden muss. Gemäss einer Studie der PricewaterhouseCoopers AG betragen die Kosten für „Bestimmung Steuervertreter“ zwischen 1000 und 1750 Franken.38 Die durchschnittlichen jährlichen Regulierungskosten pro effektiv abrechnende steuerpflichtige Person werden in dieser Studie auf mindestens 3500 Franken geschätzt (S. 30). Steuerpflichtige Personen, die sich für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode entscheiden, haben hingegen nur Kosten von 1400 Franken pro Jahr (S. 31). Ob diese Kosten auf die inländische Kundschaft überwälzt werden können oder vom ausländischen Unternehmen getragen werden, ist offen.
38 PricewaterhouseCoopers AG (PwC), Messung der Regulierungskosten im Bereich Steuern, Schlussbericht vom 26. September 2013, S. 69; http://www.estv.admin.ch/mwst/dokumentation/00294/00815/index.html?lang=de