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Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten
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sourcenausgleichs gemäss der aktuellen Fortschreibungsregel festgelegt wird und damit voraussichtlich sinken wird.
Ablehnung
Die Kantone ZH, SZ lehnen das Mindestausstattungsziel ab. ZH fordert eine genauere Analyse der Fortschreibungsregel im Übergang, insbesondere die Problematik der Solidarhaftung der ressourcenstarken Kantone wie auch die Mindestausstattung der ressourcenschwachen Kantone. SZ bringt an, dass ein Mindestziel in Franken falsche Anreize setze und Reformen bei den Nehmerkantonen verhindert würden. Prof. Schaltegger et al. lehnen das Mindestausstattungsziel aufgrund problematischer Anreizstrukturen und damit verbundener zukünftiger Kompensationsforderungen ab.
e) Fragen der Übergangsphase
Die Kantone VD und GE wie auch PLR-VD sprechen sich dafür aus, dass der Ressourcenausgleich bereits in der Anfangsphase der USR III angepasst wird, damit der Ressourcenindex die finanzielle Leistungsfähigkeit widerspiegelt. Hierfür müsse für die Übergangsperiode eine Anpassungsmethode des Ressourcenindexes gefunden werden. Ebenso möchte PLR-VD eine Übergangslösung mit zusätzlichen Beiträgen für die negativ betroffenen Kantone einführen und CVCI eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Lasten der Kantone im Ressourcen- oder Lastenausgleich.
Cgi, USPI, PLR-Genève, FGPF, Municipalité de Lausanne fordern, dass der spezifischen
Situation der Kantone (und Gemeinden) besser Rechnung getragen wird.
Die IHZ unterstützt allfällige Korrekturen im Rahmen des periodischen Wirksamkeitsberichts.
Der Kanton FR verweist auf den langen Zeithorizont und Änderungen, welche eine Anpassung des Systems notwendig machen könnten. Der Kanton JU schlägt vor, dass eine regelmässige Aufdatierung der Daten und Eckpunkte stattfindet (2015, 2018, ab 2020 alle zwei Jahre) und ein Alternativszenario ab dem Jahr 2020 möglich sein soll. Der Kanton ZG zweifelt an der Zweckmässigkeit des Vorgehens in den Übergangsbestimmungen des FiLaG. Er spricht sich dafür aus, dass die Wirkungen der Anpassungen im Ressourcenausgleich laufend und vertieft untersucht und damit ein Strukturbruch verhindert werden soll. Die Grüne Partei fordert eine vertiefte Prüfung der konkreten Mechanismen. Der SSV weist ebenfalls auf die Notwendigkeit für ein Monitoring hin und darauf, dass bei Anpassungen beim Ressourcenausgleich und beim Härtefallausgleich auf lange Übergangsfristgen zu achten sei. Die Konferenz der NFA-Geberkantone fordert eine vertiefte Analyse der Übergangsprobleme für die Jahre 2019–2029. Es sollen Varianten geprüft werden um finanzielle Härten in den ersten 8–12 Jahren abzufedern („Härteausgleich USR III“, Milderung Solidarhaftung und Erreichung Mindestziel).
f) Weitere Fragen
FER, UAPG fordern, dass der horizontale Finanzausgleich und damit das Verhältnis zwischen Geber- und Nehmerkantonen so wenig wie möglich verändert wird. Der Verein Schweizer Steuerzahler möchte generell berücksichtigen, dass die Geberkantone des Ressourcenausgleichs nicht zusätzlich belastet werden.
Die SAB fordert die Aufhebung der privilegierten steuerlichen Behandlung der Partnerwerke bei Wasserkraftwerkgesellschaften.
Der Kanton BS fordert, dass der soziodemografische Lastenausgleich mit den Mitteln, die dem Bund infolge kantonaler Gewinnsteuersenkungen zufliessen, ausgebaut wird. Ebenso fordern SGB und CVCI eine Stärkung des soziodemografischen Lastenausgleichs.