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Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten

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Zustimmung

Prof. Oberson, Gewerbeverband des Kantons Luzern, Verein Schweizer Steuerzahler,

VSV, ZVDS befürworten grundsätzlich die Abschaffung, wobei über die gänzliche Abschaffung des Holdingprivilegs diskutiert werden sollte.

Economiesuisse Treuhand-Kammer geben zu bedenken, dass die Bestimmung, wonach Kantone neben den im StHG geregelten Ausnahmen keine weiteren Ausnahmen von der ordentlichen Steuerberechnung vorsehen dürfen (E-Art. 28 StHG), zu einschränkend ist. Vor dem Hintergrund der sich wandelnden internationalen Rahmenbedingungen und der unklaren Rechtsfortentwicklung sollten die Kantone die Möglichkeit haben, neue steuerliche Ansätze auf kantonaler Stufe flexibel aufzugreifen.

TI fordert, darauf zu achten, dass die Schweiz nicht das einzige Land ist, welches die besonderen Steuerstatus abschafft.

GEM fordert eine schnelle Umsetzung der Reform, damit die Rechtssicherheit wiederhergestellt ist.

Ablehnung

Der SGV spricht sich insoweit gegen die gänzliche Abschaffung des Holdingstatus aus, als sich die Europäische Union nur gegen die ungleiche Besteuerung von Erträgen aus in- und ausländischen Quellen ausgesprochen hat. Im Falle, wo das Holdingkonstrukt nur Mehrfachbesteuerungen von Gewinnen zu verhindern hilft und keine steuerlichen Anreize zur Steuervermeidung für internationale Firmen bietet, ist ein Vorbehalt gegen die Abschaffung der kantonalen Steuerregimes angebracht.

GastroSuisse findet, die komplette Abschaffung komme zu früh und der Verhandlungsspielraum sei nicht ausgeschöpft sowie vorhandene Alternativen nicht geprüft worden.

BDS lehnt die Abschaffung ab und möchte nicht, dass man dem Druck aus dem Ausland nachgibt. Der Bundesrat sollt härter verhandeln.

4.3 Einführung einer Lizenzbox auf Ebene der kantonalen Steuern Zusammenfassung

KdK/FDK, sämtliche Kantone, und acht Parteien sowie 55 Verbände/Organisationen sowie weitere Stellungnahmen2 unterstützen die Massnahme zur Einführung auf der Ebene der kantonalen Steuern.

Die Mehrheit der Befürworter dieser Massnahme3 fordert zudem eine breitere Definition der qualifizierenden Immaterialgüterrechte, welche den Kriterien der OECD entspricht.

Zustimmung

6 Kantone (BL, FR, GL, NW, OW, ZG,) eine Partei (FDP) und fünf Verbände/Organisationen sowie weitere Stellungnahmen (Treuhand-Kammer, Amcham, IHZ, OREF, SVV,) schlagen

2 Parteien (BDP, CVP, GLP, FDP, SPS, SVP, PLR-VD, JSVP), Verbände/Organisationen sowie weitere Stellungnahmen (CP, economiesuisse, SAB, SBV, SBVg, SGB, SGV, SGemV, SSV, Städt. Steuerkonf., STV, SVDS, SwissHoldings, Travail.Suisse, Treuhand-Kammer, veb.ch, Amcham, CCIG, CGI, Clariant, Coop, GEM, FASMED, FER, FGPF, Fokus Bern, Forum PME, Gewerbeverband des Kantons Luzern, HKBB, IG DHS, IHZ, Interpharma, Municipalité de Lausanne, Nordwestschweizer Regierungskonferenz, OAD FCT, OREF, Prof. Oberson, SBB, SBMV, Schindler, scienceindustries, SOHK, SMU, STSA, SVV, UAPG, up!schweiz, USPI, Ville de Genève, VPAG, VSUD, VSV, Wirtschaftskammer Baselland, ZHK, ZVDS)

3 KdK/FDK, die Mehrheit der Kantone, drei Parteien (BDP, SVP, JSVP) und 29 Verbände/Organisationen sowie weitere Stellungnahmen (economiesuisse, SBV, SBVg, SGV, SVDS, Swiss- Holdings, Treuhand-Kammer, Amcham, Clariant, Coop, FASMED, Fokus Bern, Gewerbeverband des Kantons Luzern, HKBB, IG DHS, IHZ, Interpharma, OREF, Schindler, scienceindustries, SVV, up!schweiz, veb.ch, VPAG, VSUD, VSV, Wirtschaftskammer Baselland, ZHK, ZVDS)