Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten
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1.1.2.5 Steuererleichterungen
Steuererleichterungen für neu eröffnete Unternehmen können auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene gewährt werden. Eine wesentliche Änderung der betrieblichen Tätigkeit wird dabei einer Neugründung gleichgestellt.
Auf kantonaler und kommunaler Ebene können die Kantone gemäss StHG Steuererleichterungen für maximal zehn Jahre für Unternehmen vorsehen, die dem wirtschaftlichen Interesse des Kantons dienen.
Auf Bundesebene bestimmt das Gesetz über die Regionalpolitik9 den Anwendungsbereich der Steuererleichterungen. Solche können für Vorhaben gewährt werden, die eine Reihe von Anforderungen erfüllen, namentlich wenn neue Arbeitsplätze geschaffen oder bestehende neu ausgerichtet werden, wenn das Vorhaben in strukturschwachen Regionen umgesetzt wird und wenn der betreffende Kanton ebenfalls eine Steuererleichterung gewährt.10
1.1.3 Internationaler Rechtsvergleich
Mit der USR III soll der Standort Schweiz im internationalen Wettbewerb gestärkt werden. Deshalb ist es unerlässlich, die Steuerbelastungen in den Konkurrenzstandorten zu kennen.
9 Bundesgesetz über Regionalpolitik vom 6. Oktober 2006, SR 901.0.
10 Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz haben einen gemeinsamen Prozess zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Neuen Regionalpolitik angestossen und einen Grundlagenbericht ausarbeiten lassen. Die Erkenntnisse aus diesem Bericht sollen in die Botschaft über die Standortförderung 2016-19 einfliessen, welche im Jahr 2015 der Bundesversammlung vorgelegt werden soll.