Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten

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werden sollen. Eine solche Entwicklung hätte zur Folge, dass der allgemeine Gewinnsteuersatz eine höhere Bedeutung für den internationalen Standortwettbewerb erlangt, als dies heute der Fall ist. Gleichzeitig eröffnet sich finanzpolitischer Spielraum für die Staaten, diesen Gewinnsteuersatz zu senken. Eine solche Entwicklung ist für den Standort Schweiz grundsätzlich als positiv zu werten, da die Schweiz bereits heute insgesamt tiefe Steuersätze aufweist und in diesem Wettbewerb über die Steuersätze gut aufgestellt ist. Allerdings würde sich ein Druck auf Kantone mit vergleichsweise hohem Steuersatz ergeben.

• Für den Standort Schweiz schädlich wären hingegen Bestrebungen, den Wettbewerb über die Steuersätze einzuschränken. Die Schweiz sollte es vermeiden, solchen Bestrebungen Vorschub zu leisten, indem die gesetzlichen Steuersätze auf einem ähnlichen Niveau gehalten werden wie in wichtigen Konkurrenzstandorten (z.B. 12.5%) und nicht unter einen solchen Benchmark gesenkt werden.

• Die konkreten technischen Ergebnisse aus BEPS sind derzeit noch offen. Sie lassen sich gegenwärtig nur schwerlich antizipieren. Es ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse etappenweise veröffentlicht und Teilergebnisse erst im Rahmen der Botschaft des Bundesrates an das Parlament bzw. im Rahmen der parlamentarischen Beratungen berücksichtigt werden können.

• Auch nach Erreichen der angekündigten Meilensteine im Projekt BEPS bis Ende 2015 werden die Arbeiten der OECD im Bereich der Unternehmensbesteuerung weitergehen. Die Schweiz muss sich daher darauf einstellen, dass weitere Reformen der Unternehmensbesteuerung erforderlich sein werden, um den internationalen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Trotz der genannten Unsicherheiten in den internationalen Entwicklungen muss die Schweiz gewisse steuerliche Regelungen ändern bzw. abschaffen, da diese bereits heute international nicht mehr akzeptiert werden. Ohne solche Anpassungen dürfte die Schweiz vermehrt Gegenmassnahmen ausgesetzt sein, was sich negativ auf den Standort Schweiz auswirkt.

Ziel der USR III ist es, mit geeigneten Anpassungen den Standort Schweiz zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Massnahmen der USR III drei Teilziele beachten:

• Kompetitive Steuerbelastung,

• internationale Akzeptanz und

• finanzielle Ergiebigkeit.

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung, namentlich für mobile Erträge (insbesondere Zinserträge sowie Erträge aus Immaterialgüterrechten), herrscht nach wie vor ein intensiver internationaler Steuerwettbewerb. Unter anderem finden sich in mehreren EU-Staaten Sonderregelungen für diese mobilen Erträge, die zu Steuerbelastungen von zwischen ca. 2% und 10% führen. Diese Sonderregelungen stossen in der Öffentlichkeit jedoch, wie ausgeführt, zunehmend auf Kritik und es ist unklar, ob und – falls ja – welche dieser Sonderregelungen in Zukunft noch Bestand haben werden. Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat eine steuerpolitische Stossrichtung vor, wie sie von der gemeinsamen Projektorganisation Bund/Kantone entwickelt worden ist und die aus folgenden Elementen besteht: