Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten

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• Einführung neuer Regelungen für mobile Erträge, die den internationalen Standards entsprechen;

• kantonale Gewinnsteuersatzsenkungen;

• weitere Massnahmen zur Verbesserung der Systematik des Unternehmenssteuerrechts.

1.2.2 Überblick über die einzelnen Reformelemente

Ausgangspunkt der USR III bildet die Abschaffung der kantonalen Steuerstatus. Gemäss der definierten Stossrichtung werden sodann neue Regelungen für mobile Erträge vorgeschlagen, die den internationalen Standards entsprechen, namentlich die Einführung einer Lizenzbox auf kantonaler Ebene und eine zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital. Zudem sollen Anpassungen bei der kantonalen Kapitalsteuer vorgenommen werden.

Die kantonalen Gewinnsteuersatzsenkungen sind formell nicht Teil der vorliegenden Reform, da der Entscheid über die Höhe der kantonalen Gewinnsteuersätze in der alleinigen Kompetenz der Kantone liegt. Indirekt spielen sie im Reformpaket aber dennoch eine Rolle: Die Reduktion der ordentlichen Gewinnsteuerbelastung bewirkt in den betroffenen Kantonen kurz- bis mittelfristig einen Rückgang der Fiskaleinnahmen (wobei sich langfristig auch positive Auswirkungen ergeben dürften). Da der Bund vom Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit fiskalisch ebenfalls profitiert, soll er den Kantonen durch vertikale Ausgleichsmassnahmen finanzpolitischen Handlungsspielraum verschaffen. Dadurch beteiligt er sich an den Lasten der Reform und gewährleistet Opfersymmetrie zwischen den Staatsebenen. Der Bundesrat geht aber davon aus, dass sich die Kantone bei ihren Gewinnsteuersatzsenkungen massvoll verhalten werden.

Das dritte Element der Stossrichtung, die Verbesserung der Systematik des Unternehmenssteuerrechts, dient der Vereinheitlichung und Vervollständigung bestehender Regeln, der Beseitigung steuersystematisch falscher Folgen bestimmter bestehender Regelungen und der Ausgewogenheit der Steuerbelastung im Bereich der Kapitaleinkünfte. Es werden sowohl steuerbelastende wie auch –entlastende Massnahmen zur Einführung vorgeschlagen:

• Einführung einer einheitlichen Regelung zur Aufdeckung stiller Reserven

• Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital

• Anpassungen bei der Verlustverrechnung

• Anpassungen beim Beteiligungsabzug

• Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften

• Anpassungen beim Teilbesteuerungsverfahren

Die Anpassung der Unternehmensbesteuerung wirkt sich in finanzieller Hinsicht auf die Beziehungen zwischen den Kantonen aus: Um die neuen reformbedingten steuerpolitischen Realitäten abzubilden, sind Anpassungen bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials nötig.

Die genannten Reformelemente führen zu einer erheblichen Belastung des Bundeshaushalts. Die zur Einhaltung der Schuldenbremse notwendigen Massnahmen zur Gegenfinanzierung müssen daher rechtzeitig eingeleitet werden.

Die Wirkungszusammenhänge verdeutlichen den Charakter der USR III als integrales steuer- und finanzpolitisches Gesamtpaket.