Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten

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vorliegen, dauert es deshalb einige Zeit, bis der Ressourcenausgleich vollumfänglich gemäss dem neuen System funktioniert.

• Die neue Berechnungsart des Ressourcenpotenzials bewirkt einen Strukturbruch, das heisst die Ressourcenpotenziale gemäss altem und neuem System sind nicht miteinander vergleichbar. Diesem Umstand muss bei der Festlegung des Ausgleichsvolumens Rechnung getragen werden. Ferner kann es durch die Reform auch beim Mindestausstattungsziel zu einer Veränderung kommen.

Nachfolgend wird im Detail aufgezeigt, wie diese Aspekte in der Übergangsperiode berücksichtigt werden sollen.

Zeitliche Verzögerung des Systemwechsels

Die zur Berechnung des Ressourcenpotenzials nötigen Steuerdaten beziehen sich auf Bemessungsjahre, die im Vergleich zum entsprechenden Referenzjahr vier bis sechs Jahre zurückliegen. Dies hat zur Folge, dass in den ersten Jahren nach Inkraftsetzung der USR III für die Festlegung des Ressourcenausgleichs noch Daten aus den heute geltenden steuerpolitischen Rahmenbedingungen verwendet werden müssen.

Nachstehend wird das zeitliche Muster der Berechnung des Ressourcenpotenzials aufgezeigt. Unter der Annahme, dass die neuen steuerlichen Regelungen in den Kantonen ab 2019 umgesetzt werden,26 fliessen die Daten der ASG wie folgt in die Berechnung des Ressourcenpotenzials ab 2019 ein:

Abbildung 2: Berechnung des Ressourcenpotenzials in der Übergangsperiode:

Referenz-Steuerbemessungs-

jahr grundlagen (ASG)

2019 2013, 2014, 2015 Zeitraum 2019-2022 (Phase I): Die verwendeten 2020 2014, 2015, 2016 ASG stammen alle aus dem alten Rechtsrahmen.

2021 2015, 2016, 2017

2022 2016, 2017, 2018

2023 2017, 2018, 2019 Zeitraum 2023-2025 (Phase II): Ab der ASG 2019 2024 2018, 2019, 2020 entfällt die Unterscheidung ordentlich besteuerte

Gesellschaften/Statusgesellschaften. Fortschreibung 2025 2019, 2020, 2021 erfolgt gemäss BIP (siehe nachstehendes Unterkapi-

tel) und Zeta-Faktoren werden jährlich berechnet.

2026 2020, 2021, 2022 Zeitraum 2026-2029 (Phase III): Es stehen vollum-2027 2021, 2022, 2023 fänglich Daten aus dem neuen Rechtsrahmen für die

Bestimmung des Ressourcenpotenzials zur Verfü-2028 2022, 2023, 2024 gung. Die Fortschreibung der Dotation erfolgt ordent-2029 2023, 2024, 2025 lich. Zeta-Faktoren werden noch jährlich berechnet.

2030 2024, 2025, 2026 Zeitraum ab 2030 (Phase IV): Die gesamte Berech-... nung (inkl. Zeta-Faktoren) erfolgt ordentlich.

26 Zudem wird angenommen, dass ab 1.1.2019 die kantonalen Steuerstatus nicht mehr existieren. Somit wird eine Überlappung von bisherigen und neuen steuerlichen Regelungen ausgeschlossen.