Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten

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Die zeitliche Verzögerung der Daten bewirkt, dass erst im siebten Jahr nach Umsetzung der USR III, also 2025, in den Kantonen ausschliesslich Daten aus den neuen steuerpolitischen Rahmenbedingungen in die Berechnung des Ressourcenausgleichs einfliessen können. In Bezug auf die Datenverfügbarkeit können vier Zeiträume unterschieden werden:

In Phase I soll das geltende System noch beibehalten werden. Einerseits müssten bei einem Wechsel auf das neue System bereits ab dem ersten Jahr die Zeta-Faktoren ohne verlässliche Datengrundlage geschätzt werden; damit wäre die Gefahr gross, dass es zu ungerechtfertigten Veränderungen bei den Ressourcenausgleichszahlungen kommt. Andererseits bringt die befristete Weiterführung des geltenden Systems Kontinuität: Die Änderungen der Ausgleichszahlungen aufgrund der Systemanpassung erfolgen erst vier Jahre nach Umsetzung der Reform. Dies impliziert eine temporäre Besitzstandswahrung und verhindert, dass einzelne Kantone gleichzeitig durch die steuerpolitischen Massnahmen und die Anpassung der Ressourcenausgleichszahlungen finanzpolitisch unter Druck kommen.

Phase II stellt in Bezug auf die Bestimmung des Ressourcenpotenzials eine Übergangsphase dar. Es erfolgt eine Glättung, weil sukzessive eine zusätzliche jährliche Steuerbemessungsgrundlage aus dem neuen steuerlichen Umfeld in das Ressourcenpotenzial einfliesst.

In Phase III liegen bezüglich Ressourcenpotenzial vollständige Datengrundlagen aus dem neuen System vor.

Bezüglich der Zeta-Faktoren sind sowohl die Phasen II wie auch III noch unvollständig. Die Zeta-Faktoren sind jeweils zu Beginn einer Vierjahresperiode aufgrund der sechs Bemessungsjahre der Vorperiode neu zu bestimmen. Da in den Phasen II und III noch nicht sechs Bemessungsjahre zur Verfügung stehen, werden die Zeta-Faktoren jeweils so bestimmt, dass der Durchschnitt aus den verfügbaren Bemessungsjahren verwendet wird. So wird für das erste Jahr des neuen Steuerregimes (Bemessungsjahr 2019) nur ein Wert vorliegen. In darauffolgenden Jahren wird dann jedes Mal ein Durchschnittswert ermittelt. Dies führt zu einer Glättung der Zeta-Faktoren im Zeitverlauf. Erst ab 2029 können sechs Bemessungsjahre für die Berechnung der Zeta-Faktoren verwendet werden. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Zeta-Faktoren in der Anfangsphase grössere Schwankungen aufweisen könnten. Aus diesem Grund ist gegebenenfalls eine Unter- bzw. Obergrenze in Betracht zu ziehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre es noch verfrüht, eine solche zu bestimmen. Im Rahmen des Wirksamkeitsberichts wird dies zu gegebener Zeit zu prüfen sein.

Mit der Phase IV werden die Zeta-Faktoren jeweils für eine Vierjahresperiode aufgrund des Durchschnitts der vorangegangenen Periode festgelegt und der Wechsel zum neuen System ist vollzogen.

Berücksichtigung der Aufdeckung stiller Reserven im Ressourcenpotenzial

Es ist vorgesehen, die Praxis, wonach stille Reserven beim Wechsel von einer privilegierten in die ordentliche Besteuerung steuerneutral aufgedeckt und anschliessend in der Steuerbilanz abgeschrieben werden können, im StHG festzuschreiben (vgl. Ziff. 1.2.3.5 und Ziff. 2.2). Bei denjenigen Gesellschaften, welche aufgrund der Abschaffung der kantonalen Steuerstatus eine entsprechende Aktivierung und an-