Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 66Fedlex · Erläuternder Bericht
1.3 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung
1.3.1 Gesamtpaket der steuerpolitischen Massnahmen
Mit der vorliegenden Reform sollen drei Ziele verfolgt werden: die Wahrung einer weiterhin kompetitiven Unternehmenssteuerbelastung, die Wiederherstellung der internationalen Akzeptanz zentraler Merkmale der schweizerischen Unternehmenssteuerordnung sowie die Sicherstellung der finanziellen Ergiebigkeit der Gewinnsteuern für Bund, Kantone und Gemeinden. Zwischen diesen Zielen bestehen teilweise gewichtige Konflikte. So stehen beispielsweise hoch kompetitive Steuerregimes regelmässig in einem Spannungsfeld mit internationalen Bestrebungen zur Einschränkung der Steuerplanungsmöglichkeiten der Unternehmen. Umgekehrt sind Gewinnsteuersatzsenkungen bis zu einem gewissen Grad problemlos mit internationalen Standards vereinbar, führen aber zu erheblichen Mindereinnahmen und sind insofern weniger zielgerichtet als spezielle Regelungen für mobile Erträge.
Um dieser Ausgangslage in einem sehr dynamischen internationalen Umfeld gerecht zu werden, erweist sich die strategische steuerpolitische Stossrichtung bestehend aus den drei Elementen:
• Einführung neuer Regelungen für mobile Erträge, die den internationalen Standards entsprechen,
• kantonale Gewinnsteuersatzsenkungen,
• weitere Massnahmen zur Verbesserung der Systematik des Unternehmenssteuerrechts,
als zielführend. Sie bietet insbesondere auch Gewähr, im Hinblick auf die künftigen internationalen Entwicklungen flexibel agieren zu können, indem die einzelnen Elemente gegebenenfalls stärker oder schwächer gewichtet werden können. Nicht vermeiden lässt sich, dass die konkreten Massnahmen zur Umsetzung der Strategie periodisch überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen.
Die in dieser Vorlage vorgeschlagenen Massnahmen stellen aus Sicht des Bundesrates ein ausgewogenes Gesamtpaket dar, das die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz für die kommenden Jahre stärkt und gleichzeitig auch sicherstellt, dass die Unternehmen weiterhin einen substanziellen Beitrag an die Finanzierung der Staatsaufgaben leisten. Von entscheidender Bedeutung werden indes auch die steuerpolitischen Entscheide der Kantone sein. Der Bundesrat respektiert deren verfassungsrechtlich garantierte Autonomie, insbesondere mit Bezug auf die Festsetzung der Steuertarife. Mit der USR III soll der Bund aber einen Rahmen setzen, der den Kantonen eine bestmögliche Ausgangslage für die Wahl ihrer steuerpolitischen Strategie eröffnet.
1.3.2 Zur Standortrelevanz der einzelnen steuerpolitischen Massnahmen
Die Massnahmen unter dem ersten Element der steuerpolitischen Stossrichtung (Lizenzbox, zinsbereinigte Gewinnsteuer und die Anpassungen bei der Kapitalsteuer) sind standortpolitisch motiviert. Sie zielen speziell auf bestimmte Erträge / Aktiven im Bereich mobiler Tätigkeiten ab. Sie entsprechen und ähneln Massnahmen, die in anderen Ländern bereits erfolgreich in Anwendung sind und allgemein als attraktiv bezeichnet werden. Mit diesen Massnahmen kann die Schweiz sicher-