Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten

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vitäten auch ein Ziel jener Reform ist und somit ein innerer Zusammenhang zwischen den beiden Vorhaben besteht.

• Stempelabgaben: Eine Erhöhung der Stempelabgaben liefe dem aktuellen Trend der Reformen entgegen. Während die Emissionsabgabe auf Fremdkapital bereits abgeschafft wurde, ist die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital derzeit noch in der parlamentarischen Beratung (Vorlage A zur parlamentarischen Initiative 09.503 Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen), wobei der Ständerat das Geschäft bis zum Vorliegen der USR III sistiert hat. Der Bundesrat befürwortet im Grundsatz die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, zumal sie für Finanzierungsaktivitäten standortschädlich und verzerrend ist. Entsprechend wurde die Abschaffung in die USR III integriert. Auch wenn er sich aus finanzpolitischen Gründen gegen eine Abschaffung der übrigen Stempelabgaben (Vorlage B zur Pa.Iv. 09.503, Abschaffung Umsatz- und Versicherungsabgabe) ausgesprochen hat, ist eine Erhöhung dieser Abgaben zur Gegenfinanzierung der USR III mit Blick auf den Wirtschaftsstandort keine Option.

• Mineralölsteuer: Der Bundesrat hat in der Vernehmlassung zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) zwei Varianten einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags zur Diskussion gestellt. Eine zusätzliche, nicht zugunsten der Strasse zweckgebundene Erhöhung dürfte deshalb keine Mehrheiten finden. Im Rahmen der Volksinitiative «für eine faire Verkehrsfinanzierung» stehen vielmehr Forderungen im Raum, den heute nicht zweckgebundenen Teil der Mineralölsteuereinnahmen für die Strasse einzusetzen und damit dem allgemeinen Bundeshaushalt zu entziehen.

• Tabaksteuer: Der Bundesrat plant, mittels einer Gesetzesrevision dem Parlament eine neue Steuererhöhungskompetenz von 50 Prozent auf Zigaretten sowie Feinschnitttabak zu beantragen. Eine entsprechende Botschaft ist in Vorbereitung. Aufgrund der bisher verfolgten Politik der kleinen Erhöhungsschritte kann die Tabaksteuer allerdings auch in Zukunft keine substanziellen Beiträge an die Gegenfinanzierung leisten. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass die Tabaksteuer nicht nur fiskalische Zwecke verfolgt, sondern auch einen Pfeiler der Präventionspolitik des Bundes darstellt; die mit der Steuererhöhung angestrebte Veränderung des Konsumverhaltens reduziert folglich die realisierbaren Mehreinnahmen.

Bei den umfangmässig kleineren Fiskaleinnahmen (insb. Alkohol-, Bier- und Automobilsteuer) ergibt sich vor allem vom Volumen her kein Potenzial für substanzielle einnahmenseitige Massnahmen. Daneben hat der Bundesrat in der Vernehmlassung zum NAF auch eine (teilweise) Zweckbindung der (bisher dem allgemeinen Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden) Automobilsteuer für die Strasse vorgeschlagen. Wird diese Zweckbindung umgesetzt, steht die Automobilsteuer nicht mehr für die Finanzierung des allgemeinen Bundeshaushalts zur Verfügung.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass bei verschiedenen Fiskaleinnahmen Erhöhungen vorgesehen sind, dies allerdings zur Finanzierung spezifischer Vorhaben. Bei den übrigen Fiskaleinnahmen besteht aus Sicht des Bundesrates kein Spielraum für Erhöhungen.