Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten

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1.4 Umsetzung

Für die Umsetzung der Reform erscheint aus heutiger Sicht der nachfolgende Zeitplan möglich:

• Nach Auswertung der in der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen wird der Bundesrat im ersten Halbjahr 2015 die Botschaft zur USR III zuhanden der eidgenössischen Räte verabschieden.

• Damit könnten bis im Herbst 2015 die Kommissionen bestellt und bis im Winter 2015 die Beratung des Geschäfts aufgenommen werden. Die parlamentarische Beratung auf Bundesebene könnte damit frühestens Mitte 2016 abgeschlossen werden.

• Sofern kein Referendum ergriffen würde, könnten die Anpassungen von DBG und StHG auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt werden. Für die Kantone ist eine Frist von zwei Jahren vorgesehen, damit sie ihre Gesetzgebung anpassen können. Danach werden die neuen Regelungen wirksam. Die Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen im FiLaG erfolgt ebenfalls auf den 1.1.2019. Wird ein Referendum ergriffen, ist eine Volksabstimmung durchzuführen, die im ersten Halbjahr 2017 stattfinden würde.

1.5 Parlamentarische Vorstösse

Im Zusammenhang mit der USR III wurden in den vergangenen Jahren bereits verschiedene parlamentarische Vorstösse überwiesen. Im Vordergrund dieser Vorstösse steht die steuerliche Attraktivität der Schweiz, welche die internationale Akzeptanz des schweizerischen Steuersystems einschliesst.

• Mo. 04.3736 (Bührer Gerold) Beseitigung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital und parl. Initiative 09503 (FDP-Liberale Fraktion) Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen.

• Mo. 07.3309 (Freisinnig-demokratische Fraktion) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit mit zusätzlicher Unternehmenssteuerreform.

• Mo. 08.3111 (Fraktion CVP/EVP/glp Standort Schweiz unter den Top Five.

• Mo. 08.3853 (FDP-Liberale Fraktion) Einführung von steuerlichen Fördermassnahmen zur Stärkung des Forschungsstandortes Schweiz und Po. 10.3894 (Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR) Steuerliche Fördermassnahmen im Bereich der Forschung und Entwicklung.

Mit der vorliegenden Reform präsentiert der Bundesrat ein Vorlage, die den parlamentarischen Vorstössen aber auch einer angemessenen Ausgewogenheit im Spannungsfeld der drei Ziele der USR III bestmöglich Rechnung trägt.