Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 18Fedlex · Erläuternder Bericht

werden sollen. Zudem sollen die Abgeltungen pro transportierte Sendung Jahr für Jahr kontinuierlich gesenkt werden. Der Geltungsbereich des GVVG ist jedoch weitgehend auf den alpenquerenden Güterverkehr eingeschränkt.

Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, FABI22: Im Rahmen der Vorlage sollen alle Kosten der Bahninfrastruktur, d.h. auch jene von Betrieb und Substanzerhalt, über einen Fonds finanziert werden. Der bisherige, befristete FinöV-Fonds (Grossprojekte) soll dafür in den neuen, unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF) überführt werden. Dieser neue Fonds ist im Bahninfrastrukturfondsgesetz (BIFG) geregelt. Die Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt soll über vierjährige Zahlungsrahmen und Leistungsvereinbarungen mit den verschiedenen Eisenbahnunternehmen erfolgen. Die Bahninfrastruktur soll in mehreren Schritten ausgebaut werden.

Der BIF soll durch die Weiterführung der bisherigen zweckgebundenen FinöV-Einlagen gespeist werden. Es sind dies höchstens zwei Drittel der Nettoerträge aus der Schwerverkehrsabgabe, ein Mehrwertsteuer-Promille sowie befristete Mittel aus der Mineralölsteuer. Neu sollen jene Mittel des ordentlichen Bundeshaushalts, die bisher für den Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur vorgesehen waren, auf 2,3 Milliarden Franken erhöht und dem BIF zugeleitet werden. Hinzu kommen drei zusätzliche Finanzierungsinstrumente (Obergrenze für den Fahrkostenabzug, Erhöhung der Trassenpreise, Finanzierungslösung Publikumsanlagen durch Kantone).

Der Bundesrat legt mit FABI eine Langfristperspektive für die Bahn fest. Der Akzent liegt bei mehr Kapazität auf der Schiene, in den Zügen und in den Bahnhöfen. U.a. soll die Konkurrenzfähigkeit des Schienengüterverkehrs durch wettbewerbsfähige Transportzeiten, Pünktlichkeit und günstige Produktionsbedingungen erhöht werden. Diese Langfristperspektive wird mit einem strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP) konkretisiert und umgesetzt. Darin eingeschlossen sind neben Ausbauten des Netzes weitere betriebsnotwendige Komponenten (z.B. Abstellanlagen). Die Umsetzung von STEP erfolgt in mehreren Ausbauschritten. Diese wird der Bundesrat in der Regel alle vier oder acht Jahre dem Parlament unterbreiten.

Mit FABI werden auch die Zuständigkeiten der Bahnplanung definiert. Prozessführer der Bahnplanung beim Bund ist das BAV. Dieses gibt Rahmenbedingungen, langfristige Zielsetzungen und Grundsätze für den Planungsprozess vor und sorgt in den verschiedenen Verkehrsarten für Angebotsplanungen. Das Verhältnis der FABI-Vorlage zu Planung und Kapazitäten von Bahninfrastruktur und Güterverkehrsanlagen wird unter Ziffer 1.1.4 und 1.1.5 vertieft dargestellt.

Die Vorlage wurde in der Wintersession 2012 vom Ständerat als Erstrat beraten. Dabei wurde ein grösserer Ausbauschritt 2025 beschlossen (6,4 Milliarden Franken statt 3,5 Milliarden Franken), welcher mit einem zusätzlichen, befristeten Mehrwertsteuer-Promille finanziert wird. Die FABI-Vorlage wird derzeit im Nationalrat behandelt23.

Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors für den Schienengüterverkehr

auf der Gotthard-Achse: Mit der 4-m-Korridor-Vorlage sollen bis 2020 die Zulaufstrecken zum Gotthardbasistunnel für Züge mit Sattelaufliegern von 4 m Eckhö-

22 BBl 2012 1577

23 Geschäfts-Nr. 12.016