Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten
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he ausgebaut werden. Damit entsteht ein 4-m-Korridor zwischen Basel und Chiasso/Ranzo. Mit diesem grossprofiligen Korridor können neu vor allem hohe Sattelauflieger auch auf der Gotthardstrecke transportiert werden. Heute ist dies nur mit einer beschränkten Kapazität auf der Lötschberg-Simplon-Achse möglich. Mit dieser Vorlage verbessern sich die Rahmenbedingungen vor allen für den alpenquerenden Transitverkehr. Soweit es den alpenquerenden Binnentransport betrifft, kann auch der Güterverkehr in der Fläche vom 4-m-Korridor profitieren. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage wurde im Dezember 2012 abgeschlossen.
1.1.2.4 Der Gütertransportmarkt heute
Zusammenspiel von staatlichen Rahmenbedingungen und privaten Branchen-
akteuren
Grundsätzlich ist der Gütertransportmarkt in der Schweiz privat organisiert. Private Unternehmen bieten auf Strasse, Schiene und weiteren Verkehrsträgern Gütertransporte an. Die ebenfalls privat organisierte verladende Wirtschaft dimensioniert über ihre Produktions- und Standortentscheide die Gütertransporte. Angebote und Preise definieren sich mehrheitlich unter Wettbewerbsverhältnissen.
Im Zusammenspiel von privatwirtschaftlichem Handeln und staatlichen Rahmensetzung steht die Frage der Rollenteilung zwischen Bund und privatwirtschaftlichen Akteuren im Vordergrund. In der heutigen "Aufgabenteilung" zwischen Staat und Privatwirtschaft legt der Bund die Rahmenbedingungen für den Güterverkehr auf den verschiedenen Verkehrsträger fest. Damit beeinflusst er direkt oder indirekt die Preise für Güterverkehrsleistungen auf den verschiedenen Verkehrsträgern und somit auch die Verkehrsträgerwahl in einem gewissen Ausmass. Beispielsweise greift der Staat zwar nicht in die grundsätzliche Tarifsetzungsfreiheit im Güterverkehr ein, nimmt aber mit der Erhebung der LSVA sowie der Festlegung der Bemessungsprinzipien für die Trassenpreise Einfluss auf wichtige Kostenelemente. Als Eigner der SBB AG setzt er zudem im Schienengüterverkehr unternehmerische Ziele für einen bedeutenden Marktakteur.
Verschiedene Argumente veranschaulichen, dass dieses Zusammenspiel zwischen Bund und privaten Akteuren sowie die Aufgaben- und Kompetenzverteilung im Schienengüterverkehr im Grundsatz richtig sind:
Wirtschaftsordnung im Transportmarkt: Aus ordnungspolitischen Überlegungen sollen die Preisbildung und das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage durch den Markt gesteuert werden. Der Bund bestimmt über die allgemeinen Rahmenbedingungen des Güterverkehrsmarktes den Ordnungsrahmen, innerhalb dessen die Wirtschaftsprozesse des Logistikmarktes ablaufen. Marktergebnisse stellen sich immer als "Summe" des Verhaltens der einzelnen Marktakteure ein. Konkrete Marktergebnisse im Schienengüterverkehr können durch den Bund somit nicht unmittelbar herbeigeführt werden, ohne dass die einzelnen Akteure direkt gesteuert würden. Die Festlegung eines Verlagerungsziels wie auch die Festlegung eines definierten Angebotes im Schienengüterverkehr könnte der Bund nur über ein massiv ausgebautes Instrumentarium, welches schwerwiegende Eingriffe in die unternehmerische Freiheit der einzelnen Marktakteure zur Folge hätte, erreichen. Es ist offensichtlich, dass der Bund aus ordnungspolitischen Gründen auf solche Zwangsmassnahmen verzichtet.