Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten
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1.1.6.2 Investitionsbeiträge als Finanzhilfen
Für die Realisierung von Güterverkehrsanlagen (private Anschlussgleise und Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr) gewährt der Bund heute Investitionsbeiträge. Je nachdem, ob es sich um eine Anlage für den kombinierten Verkehr handelt oder nicht, werden unterschiedliche Förderkriterien angewendet und unterschiedliche Fördermittel zur Verfügung gestellt (Darlehen und/oder A-fonds-perdu-Beiträge). Auch die Höhe der möglichen Bundesbeteiligung hängt vom Typ der zu realisierenden Anlage ab.
Anschlussgleise
Den Bau und die Erneuerung privater Anschlussgleise fördert der Bund seit 1986 mit zweckgebundenen Mineralölsteuergeldern. Dabei beteiligt er sich mit 40 bis 60 % an den jeweiligen Investitionskosten der verladenden Wirtschaft. Mit Auflagen stellt er sicher, dass die Mindesttransportmengen erreicht werden, die der Bundesrat in der Verordnung über die Anschlussgleise38 festgelegt hat. Andernfalls macht er eine Rückerstattung der Investitionshilfe geltend. Der Bund verlangt gewisse minimale Verkehrsmengen (Wagen, Tonnen), die eine wirtschaftliche Bedienung erlauben sollen.
Der Voranschlag 2013 sieht einen Betrag von 22 Mio. Franken für die Förderung von Anschlussgleisen vor.
Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs
Im kombinierten Verkehr beteiligt sich der Bund gemäss der Verordnung über die Förderung des Bahngüterverkehrs39 am Bau von Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr im In- und Ausland. So schafft er die Voraussetzungen für ein weiteres Wachstum des UKV und beseitigt Engpässe. Terminalbetreiber als Antragssteller müssen ein Mitfinanzierungsgesuch einreichen. Projekte werden nach verschiedenen Kriterien auf ihre Förderwürdigkeit und das Fördervolumen hin geprüft: Bedarf (Kapazitätsbedarf) und Standort (Nachweis von fehlenden Terminalkapazitäten, Bewertung Terminalstandort, Erschliessung Strasse/Schiene, Ausbaumöglichkeit), Kosten (Kosten der Investition im Verhältnis zur Umschlagsmenge), Wirtschaftlichkeit und Subventionseffizienz (erforderliche Fördermittel pro Umschlag, Kosten-Nutzen-Verhältnis), Verlagerung (Verlagerungseffekt von Strasse auf Schiene; vermiedene Strassenkilometer auf schweizerischem Boden). Der Eigenmittelanteil des Antragsstellers muss nach gängiger Praxis mindestens 20 % betragen. Maximal 80 % werden durch den Bund gedeckt. Das Verhältnis A-fondsperdu-Mittel zu Darlehen ergibt sich aus der Prüfung der verschiedenen Förderkriterien.
Der Kredit für KV-Terminals im Jahr 2013 beläuft sich auf insgesamt 37 Mio. Franken. Er umfasst sowohl KV-Terminals im (nicht alpenquerenden) Binnen- bzw. Import- und Exportverkehr (vgl. die rund 27 Mio. Franken für das Jahr 2013 in Tabelle 1) sowie auch KV-Terminals für den alpenquerenden Verkehr in der Schweiz und im angrenzenden Ausland.
38 AnGV, SR 742.141.51
39 BGFV, SR 740.12