Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten
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Rückerstattungen schlagen sich in Mindereinnahmen bei der LSVA in Höhe von jährlich knapp 20 Mio. Franken nieder. Dies wiederum hat zur Folge, dass weniger zweckgebundene Mittel in den FinöV-Fonds bzw. an die Kantone fliessen.
1.1.6.4 Abhängigkeiten zur Verlagerungspolitik
Die Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist ein Hauptziel der schweizerischen Verkehrspolitik. Volk und Stände haben mit der Annahme des Alpenschutzartikels (Art. 84 der Bundesverfassung45) den Willen geäussert, den alpenquerenden Schwerverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Das ausführende Güterverkehrsverlagerungsgesetz (GVVG)46 ist als Bestandteil der Güterverkehrsvorlage am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Zum Schutz des Alpengebietes soll der alpenquerende Güterschwerverkehr auf nachhaltige Weise von der Strasse auf die Schiene verlagert werden. In diesem Zusammenhang wurde die maximale Anzahl Fahrten im alpenquerenden Strassengütertransport festgelegt.
Das in diesem Zusammenhang eingesetzte Instrumentarium weist einige Schnittstellen zum Güterverkehr in der Fläche auf. So wird die LSVA bekanntlich in der gesamten Schweiz für alle Verkehre erhoben. Auch auf die Rückerstattung der LSVA im Vor- und Nachlauf haben alle KV-Verkehre Anspruch. KV-Investitionen mit Schwerpunkt im alpenquerenden Bereich können auch Binnen- oder nicht alpenquerenden Import- und Exportverkehren nützen. In diesen Bereichen bestehen daher gewisse gegenseitige Abhängigkeiten zwischen der gewünschten Entwicklung im alpenquerenden und im nicht alpenquerenden Verkehr.
Die zentrale Schlüsselmassnahme für den alpenquerenden Schienengüterverkehr ist die Bestellung von Relationen im kombinierten Verkehr. Diese Massnahme weist keine direkten Schnittstellen mit dem Güterverkehr in der Fläche auf.
1.2 Die Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche
1.2.1 Grundsätze der Gesamtkonzeption
1.2.1.1 Ziele als Grundlage für die Förderung
Der Bund fördert den Schienengüterverkehr in der Fläche schon heute auf vielfältige Weise. Die Förderung erfolgt aber nicht aufgrund von ausformulierten Zielen des Bundes. Sie ist historisch gewachsen und daher wenig fokussiert47. Der Mangel an übergeordneten Zielen des Bundes war ein wesentlicher Auslöser für die parlamentarische Motion, welche zu dieser Vorlage geführt hat. Diesem Umstand will der Bund gerecht werden.
45 SR 101
46 SR 740.1
47 Vgl. auch die Ergebnisse des SVI-Forschungspakets 'Strategien zum wesensgerechten Einsatz der Verkehrsmittel im Güterverkehr der Schweiz', Teilprojekt G: Zielsystem im Güterverkehr, Schlussbericht, Bern 2012.