Vorlage BG
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 42 Seiten
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Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 AS 20XX
Art. 41 Abs. 3
3 Guthaben, die auf Freizügigkeitskonten oder -policen nach Artikel 10 der Freizügigkeitsverordnung vom 3. Oktober 199430 angelegt sind, werden nach Ablauf von zehn Jahren ab dem Referenzalter an den Sicherheitsfonds überwiesen; dieser verwendet sie zur Finanzierung der Zentralstelle 2. Säule.
Art. 44 Abs. 1
1 Selbstständigerwerbende können sich bei folgenden Vorsorgeeinrichtungen versichern lassen, sofern die Grundsätze der beruflichen Vorsorge gemäss Artikel 1 Absatz 3 stets eingehalten werden:
a. der Vorsorgeeinrichtung ihres Berufes;
b. der Vorsorgeeinrichtung ihrer Arbeitnehmer;
c. einer anderen Vorsorgeeinrichtung, die dies in ihrem Reglement vorsieht.
Art. 46 Abs. 1
1 Der nicht obligatorisch versicherte Arbeitnehmer, der im Dienste mehrerer Arbeitgeber steht und dessen gesamter Jahreslohn 14 040 Franken übersteigt, kann sich entweder bei der Auffangeinrichtung oder bei der Vorsorgeeinrichtung, der einer seiner Arbeitgeber angeschlossen ist, freiwillig versichern lassen, sofern deren reglementarische Bestimmungen es vorsehen.
Art. 49 Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 2 Ziff. 2 und 2a
1 ... Sie können im Reglement vorsehen, dass Leistungen, die über die gesetzlichen Mindestbestimmungen hinausgehen, nur bis zum Erreichen des Referenzalters ausgerichtet werden.
2 Gewährt eine Vorsorgeeinrichtung mehr als die Mindestleistungen, so gelten für die weiter gehende Vorsorge nur die Vorschriften über:
2. das Mindestalter für den Bezug von Altersleistungen (Art. 13 Abs. 2),
2a. den Anspruch auf Altersleistungen (Art. 13a),
Art. 51 Abs. 3, 3bis und 6
3 Die versicherten Arbeitnehmer haben das aktive und passive Wahlrecht. Sie wählen ihre Vertreter unmittelbar oder durch Delegierte. Sie bestimmen die Delegierten durch Wahl. Die Wahlen erfolgen auf der Grundlage von Kandidatenlisten. Die Vorsorgeeinrichtung kann vorsehen, dass die Arbeitnehmer durch Repräsentanten von Arbeitnehmerverbänden vertreten werden können.