Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 212 Seiten

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2.1.3.6.1 Finanzielle Auswirkungen der Berücksichtigung Beiträge und der Aufhebung des Freibetrages

Die Aufhebung des Freibetrags hat zur Folge, dass inskünftig auch auf Erwerbseinkommen der Rentnerinnen und Rentner, welche unter 1400 Franken pro Monat bzw. 16 800 Franken pro Jahr liegen, Beiträge zu entrichten sind. Unselbstständigerwerbende werden damit zusätzlich eine maximale Beitragsbelastung für AHV/IV/EO (Arbeitnehmeranteil) von rund 865 Franken pro Jahr tragen müssen. Für die Selbstständigen, deren Einkommen 68 400 Franken übersteigt (obere Grenze der sinkenden Beitragsskala), beträgt die zusätzliche Beitragslast rund 1600 Franken pro Jahr.

Tabelle 2-5

Auswirkungen der Aufhebung des Freibetrages auf die Versicherten

Selbstständige

Arbeitnehmeranteil AHV/IV/EO Unselbstständige

(Einkommen über 68 400 Franken)

zusätzliche Beitragsbelastung pro Jahr

(Maximum) 865 Franken 1600 Franken

Die Abschaffung des Rentnerfreibetrages wird für die AHV zu Mehreinnahmen führen, während die Rentenverbesserungen zu zusätzlichen Ausgaben führen. Die Mehreinnahmen belaufen sich im Jahr 2030 für die AHV auf 309 Millionen Franken die Mehrausgaben auf 122 Millionen (zu Preisen von 2013). Für die IV und die EO betragen die Mehreinnahmen 52 und 18 Millionen Franken.

2.1.3.7 Finanzielle Auswirkungen des flexibilisierten Rentenbezugs

Die nachfolgende Tabelle 2-6 zeigt die finanziellen Auswirkungen der Flexibilisierung des Rentenbezugs in ihrer zeitlichen Entwicklung. Folgende Massnahmen sind mitberücksichtigt: Bei den Ausgaben das dritte Vorbezugsjahr, die Anpassung der Kürzungssätze und Aufschubszuschläge sowie die Rentenverbesserungen aus zusätzlich bezahlten Beiträgen, bei den Einnahmen der Wegfall der Beitragspflicht, auch während dem zusätzlichen dritten Vorbezugsjahr und die Aufhebung des Freibetrags der über 65-jährigen Erwerbstätigen.