Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 212 Seiten
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2.1.4 Vorbezug für Personen mit tiefem bis mittleren Einkommen
• Die vorzeitige Pensionierung wird für Personen mit tiefen bis mittleren Einkommen, die lange gearbeitet haben, erleichtert.
• Ihre Rente wird beim Vorbezug weniger stark oder gar nicht gekürzt.
• Die Massnahme kommt vor allem Frauen zugute.
2.1.4.1 Notwendigkeit einer Regelung
Da die vorzeitige Pensionierung lebenslange versicherungstechnische Kürzungen der AHV- und BVG-Leistungen zur Folge hat, würde die Flexibilisierung des Rentenalters, die sich einzig auf versicherungstechnische Grundsätze stützt, den Zugang zur vorzeitigen Pensionierung von Personen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen einschränken. Heute ist die vorzeitige Pensionierung in Branchen mit den höchsten Löhnen tatsächlich am stärksten verbreitet.48 Die Anhebung des Referenzalters der Frauen auf 65 Jahre und die Einführung von Anreizen zur Verlängerung der Erwerbsdauer sind angesichts der demografischen Entwicklung gerechtfertigt. Im Gegenzug müssen sozial benachteiligte Personen aber eine Sonderbehandlung erhalten.
Tatsächlich betrifft die steigende Lebenserwartung zudem nicht alle sozialen Kategorien gleichermassen. Wie die Studie über die unterschiedliche Sterblichkeit in der Schweiz49 zeigt, haben Personen ohne Ausbildung eine um zwei Jahre tiefere Lebenserwartung als Personen mit tertiärer Bildung. Es gilt als erwiesen, dass Unqualifizierte oder Niedrigqualifizierte in der Regel die Bevölkerungsschicht mit dem tiefsten Einkommen bilden. Häufig haben diese Personen sehr früh angefangen zu arbeiten. Bezogen auf die durchschnittliche Lebenserwartung mit 65 Jahren bedeuten die zwei Jahre Unterschied bei der Lebenserwartung eine Reduktion des Rentenvolumens um rund 10 Prozent. Bei der vorzeitigen Pensionierung ist die ausschliessliche Anwendung der versicherungstechnischen, auf der durchschnittlichen Lebenserwartung der Bevölkerung basierenden Grundsätze deshalb nicht gerechtfertigt. Die vorgeschlagene Lösung soll Niedrigverdienenden den Rentenbezug vor dem Referenzalter deshalb erleichtern. Sie soll auch für Einkommen gelten, die nur knapp über den Schwellenwerten für Ergänzungsleistungen zur AHV und IV liegen (niedrige bis mittlere Einkommen).
2.1.4.2 Beschreibung des Modells
Die vorgeschlagene Regelung berücksichtigt die unterschiedliche Lebenserwartung von Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die schon früh ins Erwerbsleben eingestiegen sind. Da sie sich auf eine sehr spezifische Personenkategorie beschränkt, verbessert sie die AHV-Rente bei einem Vorbezug deutlich. Die Ver-
48 Zum Beispiel Banken und Versicherungen, öffentliche Verwaltung, Information und Kommunikation
49 P. Wanner, Mortalité différentielle en Suisse 1990–2005, Forschungsbericht Nr. 10/12,