Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 212 Seiten

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Die Vorlage sieht die folgenden Kürzungssätze vor:

Tabelle 2-8

Reduzierter Kürzungssatz in %

Bezug der Altersrente Reduzierter Kürzungssatz in Anstelle der ordentlichen Kürzungssätze in % im Alter von Prozent

62 Jahre 6,1 11,4

63 Jahre 2,1 7,9

64 Jahre 0,0 4,1

Beispiel:

Das folgende Beispiel bezieht drei Jugendjahre und den reduzierten Kürzungssatz für eine versicherte Person mit einem Einkommen von 32 400 Franken in den Jahren vor dem Rentenbezug ein. Bezieht die Person mit 65 Jahren eine Altersrente, hat sie Anspruch auf eine monatliche Altersrente ohne Kürzung von 1778 Franken (Stand 2013). Aus der Tabelle geht die Höhe der Rente bei einem Vorbezug mit 64, 63 und 62 Jahren hervor sowie die Differenz bezogen auf eine Rente mit versicherungstechnischer Kürzung.

Alter Rente mit versicherungs-technischer Rente mit reduziertem Kürzungssatz Differenz Kürzung 65 Jahre 1778 (ohne Kürzung) 1778 (ohne Kürzung) - 64 Jahre 1662 1778 (ohne Kürzung)116

63 Jahre 1555 1738183

62 Jahre 1456 1664207

2.1.4.3 Kreis der Begünstigten

Der Kreis der Begünstigten umfasst Personen, die vor dem Rentenbezug erwerbstätig waren, über ein niedriges bis mittleres Einkommen verfügen, früh ins Erwerbsleben eingestiegen sind und deshalb eine kürzere Lebenserwartung haben.

Ausserdem ist nur berechtigt, wer zwischen dem 1. Januar nach Vollendung des

17. Altersjahres und dem 31. Dezember vor Vollendung des 21. Altersjahres Beiträge entrichtet hat. Die Definition von «niedrigem bis mittlerem Einkommen» stützt sich auf die Lohnstruktur in der Schweiz. Daraus ergibt sich ein monatlicher Vollzeit-Medianlohn von Niedrigqualifizierten von 4600 Franken. Es besteht ein grosser Unterschied zwischen dem Medianlohn der Männer (5000 Franken) und demjenigen der Frauen (4300 Franken).51 Im Vergleich dazu beträgt der monatliche Medianlohn von Hochqualifizierten 11 000 Franken. In Branchen, in denen tendenziell die tiefsten Löhne anzutreffen sind52, liegen die Medianlöhne zwischen 3400 Franken und 5200 Franken. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Neuregelung

51 BFS, Schweizerische Lohnstrukturerhebung, 2010

52 Verarbeitende Industrie, Baugewerbe, Gastgewerbe und Detailhandel, BFS, Schweizerische Lohnstrukturerhebung, 2010