Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 212 Seiten

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2.4.1.1 Zielgerichtete Ausgestaltung der Hinterlassenenleistungen

• Leistungen an Hinterlassene sollen nur Personen mit Betreuungspflichten zugutekommen.

• Die Witwen- und Witwerrenten werden von 80 auf 60 Prozent einer Altersrente gesenkt; dafür werden die Waisenrenten im Gegenzug von 40 auf 50 Prozent angehoben.

• Laufende Renten sind nicht betroffen.

• In anderen Sozialversicherungen erfolgten keine Änderungen.

Ein Grossteil der verheirateten Frauen und Mütter tragen heute mit eigenem Erwerbseinkommen gemeinsam mit ihrem Ehepartner zum Familienunterhalt bei. Die ausschliessliche wirtschaftliche Abhängigkeit vom Ehepartner, wenn keine Erziehungsaufgaben wahrgenommen werden müssen, wird immer seltener. Ausserdem ändert sich nach der Kindererziehungsperiode zumeist auch der Beschäftigungsgrad der Eltern, wobei altersbedingte gesundheitliche Probleme diese Entwicklung beeinflussen können. Diese veränderte Rollenteilung soll sich auch nach einer Verwitwung auswirken. Die Zunahme der erwerbstätigen Frauen und die veränderte Rollenverteilung in Familie und Erwerbsleben verlangen einen gezielteren Schutz des Todesfallrisikos.

Wie eine Forschungsarbeit zur wirtschaftlichen Stellung der Witwen und Witwer73, gezeigt hat, führt der Verlust der Ehepartnerin oder des Ehepartners nicht zwingend zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Grund dafür sind die Hinterlassenenrenten und die immer höhere Erwerbsquote der Frauen. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen zwischen 15 und 64 Jahren betrug 1991 rund 68 Prozent. Heute sind rund 77 Prozent der Frauen erwerbstätig, davon gegen 60 Prozent teilzeitlich (fast die Hälfte mit einem Beschäftigungsgrad unter 50 %). Die Erwerbsbeteiligung der Mütter mit Kindern bis 25 Jahre liegt im gleichen Bereich. Im Vergleich dazu sind rund 89 Prozent der Männer erwerbstätig, davon rund 87 Prozent vollzeiterwerbstätig. Die Erwerbsbeteiligung der Väter liegt mit rund 96 Prozent etwas höher.

Die vorgenommene Analyse der Einkommen (aus erster, zweiter und dritter Säule, Erwerbseinkommen und Vermögen) hat gezeigt, dass eine Verwitwung heutzutage ein gut versichertes Ereignis ist. Im Gegensatz dazu haben andere Eheauflösungen (Scheidung, Trennung) deutlich negativere Auswirkungen auf die finanzielle Situation. Auch konnte festgestellt werden, dass ein Einkommen aus beruflicher Tätigkeit einen wichtigen Bestandteil in der Zusammensetzung des Einkommens von Verwitweten darstellt, speziell dann, wenn keine Kinder zu betreuen sind. Der Fokus für eine Witwenrente liegt daher künftig weniger auf dem Zivilstand „verwitwet“ als vielmehr auf den als Folge der familiären Aufgaben eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten.

73 Zur Beantwortung des Postulats 08. 3235 wurde in einer breit angelegten Forschungsarbeit, gestützt auf Steuerdaten aus dem Jahr 2006 aus 9 Kantonen (abgeglichen mit Daten aus dem Rentenregister AHV/IV), die wirtschaftliche Stellung von Verwitweten untersucht. Publikation: Philippe Wanner und Sarah Fall, «La situation économique des veuves et de veufs», 2011, Universität Genf, Laboratoire de démographie et d’études familiales.