Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 17Fedlex · Ergebnisbericht

Mit Einwänden und Forderungen bezüglich Lohngleichheit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Elternurlaub und Kinderbetreuungsplätzen, konkreten Ausgleichsmassnahmen und Stärkung der 1. Säule sind die SPS-F, SP60+ und die PSG 60+ nicht bereit, über ein höheres Frauenrentenalter zu diskutieren.

Behörden und verwandte Institutionen und Dachverbände der Gemeinden und Städte

Die SODK/FDK weisen darauf hin, dass mit der geplanten Vereinheitlichung des Referenzalters 65 auch die IV-Rentnerinnen, welche auf EL angewiesen sind, später als bisher in die AHV wechseln. Sie möchten wissen, welche finanziellen Auswirkungen dies auf die EL und somit auf die Kantone hat. Mit der gleichen Anmerkung begrüsst der SGemV die Massnahme. Der Städteverband begrüsst die schrittweise Angleichung des Referenzalters im Grundsatz als logisch und zielführend, legt aber Wert darauf, dass damit verbunden flankierende Massnahmen ergriffen werden (Behebung von Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere die Lohndiskriminierungen, Verbesserung von Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf).

Spitzenverbände der Wirtschaft

Für SAV/economiesuisse soll der Wechsel zum Referenzalter 65/65 in vier Schritten erfolgen. Eine spätere schrittweise Anhebung des Referenzrentenalters um maximal 24 Monate sehen die beiden Wirtschaftsverbände als Bestandteil einer Stabilisierungsregel (Automatismus zweiter Stufe) als Massnahme zur nachhaltigen Sicherung der AHV-Renten. Für den SGV ist eine schrittweise Annäherung des Rentenalters der Frauen an jenes der Männer angesichts der deutlich höheren Lebenserwartung der Frauen ein längst fälliger Schritt. Um auf mittlere Frist zu einem geschlechtsneutralen Pensionierungsalter zu gelangen, plädiert der Gewerbeverband dafür, das Rentenalter der Frauen bei jedem Anpassungsschritt um mindestens einen Monat an jenes der Männer anzunähern, bis die heutige Differenz beseitigt ist. Zudem tritt der SGV dafür ein, das Rentenalter entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der AHV stufenweise anzuheben, um so bei gleichbleibendem Leistungsniveau Steuer- und Beitragserhöhungen zu vermeiden (Mechanismus im Sinne einer Schuldenbremse gemäss Motion de Courten „Sicherung der AHV-Finanzen ohne massive Steuer- und Beitragserhöhung“; 13.3542). Aus Sicht des SGV sei die Wirtschaft durchaus in der Lage, ausreichend Arbeitsplätze für ältere Mitarbeitende anzubieten und es sei auch genügend Zeit vorhanden, um flankierende Massnahmen zur Förderung eines längeren Verbleibs im Erwerbsleben zu entwickeln. Der Bauernverband begrüsst die Angleichung des Rentenalters der Frauen ausdrücklich (jedoch mit deutlich kürzeren Übergangsfristen und kombiniert mit privilegierten Kürzungssätzen beim Vorbezug) und bedauert gleichzeitig, dass die Vorlage das Referenzalter 65/65 „zementiert“, wo es doch für die Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts der Altersvorsorge entscheidend wäre, eine generelle Rentenaltererhöhung allenfalls in Betracht zu ziehen.

Für KV Schweiz ist die Erhöhung des Frauenrentenalters nur gerechtfertigt, wenn flankierende Massnahmen, insbesondere eine sozial abgefederte Flexibilisierung und griffige Massnahmen zur Beseitigung der Lohndiskriminierung hinzukommen. Auch für Travail.Suisse ist klar, dass diese Anpassung nur kombiniert mit anderweitigen Verbesserungen für Frauen angegangen werden kann (stärkere soziale Abfederung des flexiblen Rentenalters, gesetzliche Sicherstellung der Lohngleichheit, bessere Versicherung der Teilzeitarbeit und der tiefen Einkommen). Der SGB lehnt die beabsichtigte Erhöhung des Frauenrentenalters ab. Die immer noch anhaltende Lohndiskriminierung und die Benachteiligungen bei der beruflichen Laufbahn aufgrund der Familienpflichten führen dazu, dass Frauen namentlich in der beruflichen Vorsorge mit weit tieferen Renten rechnen müssen als Männer, weshalb es Massnahmen brauche, um das Renteneinkommen der Frauen zu verbessern, wie dies mit der Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“ erreicht würde. Das unterschiedliche Rentenalter zwischen Frauen und Männern ist für den SGB eine wirksame Ausgleichsmassnahme für die häufige Mehrbelastung, mit der viele Frauen in der Lebens-