Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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phase über 55 nebst ihrer Erwerbstätigkeit mit der Betreuung von Enkeln und betagten Eltern stark eingebunden sind.
Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger, Selbstständigerwerbende
10 Organisationen, die Fraueninteressen vertreten (alliance F, SKF, SBLV, EKF, SVF, Juristinnen Schweiz, GrossmütterRevolution, Wyber Net, WIDE, Frauenzentrale Zürich) lehnen aus gleichstellungs- und sozialpolitischen Überlegungen (Diskriminierung im Erwerbsleben sowie Care-Arbeit, die vorwiegend von Frauen wahrgenommen wird) eine Vereinheitlichung des Rentenalters bei 65 ab und fordern – bevor sie diesen Schritt akzeptieren können – konkrete Massnahmen, welche die Lohngleichheit von Frau und Mann realisieren und die Care-Arbeit besser abgelten. Sie lehnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt die formale Gleichbehandlung von Mann und Frau beim Rentenalter ab, weil dies die bestehenden faktischen Nachteile nur noch verstärke. Als unterstützungswürdig nennen einige der Frauenorganisationen (allianceF, SKF, SBLV, EKF, Juristinnen Schweiz) den Vorschlag Fehr/Gächter zur Koppelung der Reform der Altersvorsorge mit der Lohngleichheit. Donna informatica und SVIN erachten die Angleichung des Referenzalters im Zuge der Gleichstellung grundsätzlich als selbstverständliche Massnahme, erwarten aber, dass Massnahmen zur Lohngleichheit parallel dazu erarbeitet werden.
Die DOK (Procap, AGILE, SzBlind, PMS verweisen auf diese Stellungnahme) sowie der Blinden- und Sehbehindertenverband und Retina Suisse unterstützen die schrittweise Anhebung des Referenzalters der Frauen auf 65 Jahre, sofern keine weitere Anhebung darüber hinaus vorgesehen wird und für Personen mit unterdurchschnittlichem Einkommen ein erleichterter vorzeitiger Rentenbezug und Verbesserungen in der beruflichen Vorsorge realisiert werden. Für PI und die SPV darf die damit verbundende zusätzliche Belastung (Frauen sind entsprechend ein Jahr länger in der IV) keinesfalls zu IV-Leistungskürzungen führen.
Positiv zu einer Harmonisierung des Referenzalters bei 65 äussern sich die Organisationen für Senioren: der SSR (mit einer Abstufung über 12 Jahre), der SVS (würden eine limitierte Abfederung analog Übergangsregelung 10. AHV-Revision bevorzugen) und Pro Senectute (PS) (mit gleichzeitig anzugehenden Verbesserungen für Frauen). Unterstützt wird die Angleichung auch von PF und Angestellte Schweiz (akzeptabel zusammen mit Verbesserungen der Lohngleichheit) und der EKFF (gekoppelt mit Flexibilisierungsmassnahmen und angemessenen Übergangsfristen).
Gegen eine Anhebung des Frauenrentenalters zum jetzigen Zeitpunkt wehren sich aus gleichstellungs- und sozialpolitischen Überlegungen die Berufsverbände der Lehrer und der Pflegefachleute (LCH, SBK), die KAB, der vpod sowie die Rentnerorganisationen AVIVO,
VASOS und FSR.
Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
Fast alle Teilnehmenden dieser Kategorie befürworten die Harmonisierung des Referenzalters bei 65 als folgerichtigen oder schon längst fälligen Schritt (KKAK, VVAK, ASIP, SKPE, SAktV, VVP, inter-pension, Vorsorgeforum, SVV, BVK, Treuhand Suisse, Allvisa Vorsorge, IZS, GastroSocial Pensionskasse, GIP, ALVOSO LLB Pensionskasse, Pensi-
onskasse des Kantons Schwyz, SIBA, Groupe Mutuel, Publica). Für etliche darf auch
eine weitere Erhöhung kein Tabuthema sein (Treuhand Suisse), weil sie überzeugt sind, dass zur nachhaltigen Sicherung der Altersvorsorge die Lebensarbeitszeit verlängert werden muss (VVP) bzw. zur Entschärfung der Finanzierungsproblematik das Referenzalter schrittweise zu erhöhen sei (KKAK, VVAK, Vorsorgeforum, SVV, BVK,SIBA). Das Vorsorgeforum und die ALVOSO LLB Pensionskasse erwähnen zudem, dass das tiefere Rentenalter der Frauen wegen der verkürzten Beitragsdauer eine Benachteiligung darstelle. Für rund die