Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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Publica) müsste die Implementierung schneller erfolgen als wie vorgesehen über 6 Jahre, allenfalls könnten während einer bestimmten Übergangsfrist privilegierte Kürzungssätze beim Vorbezug gewährt werden.
Ablehnend äussern sich ARPIP und PK-Netz. Solange es eine Lohndiskriminierung zwischen den Geschlechtern gibt, was sich negativ aus das Renteneinkommen der Frauen auswirkt, lehnt PK-Netz die Erhöhung des Frauenrentenalters ab; eine Erhöhung müsste unabdingbar mit einer sozialen Abfederung für untere Einkommen verbunden sein.
Übrige
Zu den grundsätzlich Befürwortenden gehören die SGHVR (jedoch mit längerer Übergangsfrist), Suissetec, die AUF (wenn immer möglich mit Lohngleichheit verbinden), SKO (unterstützt Ziele und Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau), Justitia et Pax (trotz noch bestehenden Ungleichstellungen stehen die positiven Effekte im Vordergrund), hotelleriesuisse (wie SAV/economiesuisse) und 2 Privatpersonen
(R.B und M.M).
SKOS und Caritas sowie eine Privatperson (T.B.) wünschen explizit, dass von einer generellen Erhöhung des Rentenalters abgesehen wird. GastroSuisse möchte die Umstellung auf 65/65 in 4 Schritten, erachtet jedoch ein höheres Referenzalter im Moment angesichts der Beschäftigungssituation nicht als wünschenswert; sollte dies künftig aus finanziellen Gründen nötig werden, könnten sie einem Interventionsmechanismus im Sinne der Motion de Courten „Sicherung der AHV-Finanzen ohne massive Steuer- und Beitragserhöhung“; 13.3542, zustimmen.
9 Mitgliederverbände des SGV (SBC, SFF, Spirituosenverband, Schuhhändler-Verband,
VSCS, VTS, Fromarte, coiffuresuisse, interieursuisse) stimmen – mit grösstenteils gleichlautenden Stellungnahmen – einem Referenzalter 65/65 ausdrücklich zu und schlagen als Alternative zu den vorgeschlagenen Steuer- und Beitragserhöhungen eine generelle schrittweise Erhöhung des Referenzalters vor. Auch für FER, KMU-Forum und cp ist ein „Stehenbleiben“ bei 65 ungenügend; sie würden eine stufenweise weitere Anhebung, die der längeren Lebenserwartung Rechnung trägt, unterstützen. Aus diesem Grund müsste auch nach Ansicht des kf der Fokus noch mehr auf eine Erhöhung des Referenzalters gerichtet werden.
Ihre Zustimmung an bestimmte Bedingungen knüpfen die SKG (Behebung Lohndiskriminierung, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Care-Arbeit) und transfair (besserer Versicherungsschutz für Teilzeitarbeit und substanzieller sozialer Ausgleich beim Rentenvorbezug für tiefere und mittlere Einkommen). transfair möchte im Übrigen beim Begriff „ordentliches Rentenalter“ bleiben.
Zu den Ablehnenden gehören die Unia, Suisseculture (wie SGB), der SVAMV (erst diskutabel, wenn Lohngleichheit besteht; zudem würden viele Frauen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, auf Kosten der ALV, IV) und eine Privatperson (M.V.). Auch die Ebenrain-Konferenz äussert sich sehr skeptisch (ziele an den Realitäten des Arbeitsmarkts vorbei).