Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

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segment müsse die AHV für ausreichende Rentensicherheit sorgen. Die PSG 60+ ist für die Aufhebung des Koordinationsabzuges.

Behörden und verwandte Institutionen sowie Dachverbände der Gemeinden und Städte

Die SODK und FDK sowie der Städteverband begrüssen die Massnahme.

Spitzenverbände der Wirtschaft

Travail.Suisse, der SGB und KV Schweiz begrüssen den Vorschlag. Travail.Suisse ist der Auffassung, dass die Neuregelung des Koordinationsabzuges auch unabhängig von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes vorgenommen werden sollte. Der SGB erachtet den vorgeschlagenen variablen Koordinationsabzug als richtige Massnahme zur Verbesserung der sozialen Sicherheit. Jedoch wird bedauert, dass ausgerechnet bei der Neuregelung des Koordinationsabzugs, die nach einer gemeinsamen Betrachtung der Leistungen aus der AHV und der beruflichen Vorsorge verlange, die BVG-Leistungen ohne Einbezug der AHV-Renten definiert worden sind. Der SGB hält weiter fest, dass er die Neuregelung des Koordinationsabzugs als Kompensationsmassnahme für die Senkung des Mindestumwandlungssatzes für ungeeignet halte, da die Massnahme zu lange daure und für die Arbeitnehmenden eine zu grosse Last darstelle.

Gegen die Vorlage äussern sich SAV/economiesuisse, der Bauernverband und der SGV. SAV/economiesuisse befürchten nicht nur, dass mit der beantragten Lösung eine Überkompensation stattfinde, die vor allem Tieflöhner und Arbeitgeber teuer zu stehen komme, sondern dass die Massnahme generell unverhältnismässige Kosten nach sich ziehe. Aufgrund der heutigen Sachlage könne deshalb der Vorschlag nicht unterstützt werden. Vielmehr müsse der Bundesrat nicht nur bessere Grundlagen zu dieser Frage bereitstellen, sondern auch weniger weit gehende Varianten prüfen. Für die Wirtschaft stehe dabei insbesondere die Gleichsetzung der Höhe des Koordinationsabzugs mit der Höhe der Eintrittsschwelle im Vordergrund. Der Bauernverband lehnt die Massnahme ausdrücklich ab. Sie führe bei tiefen Einkommen zu unzumutbarer Mehrbelastung und sei deshalb als Massnahme für die Verbesserung der Altersvorsorge dieser Personengruppe ungeeignet. Der SGV teilt diese Ansicht, da die vorgeschlagenen Anpassungen beim Koordinationsabzug für Versicherte mit tiefen bis mittleren Einkommen markant höhere Lohnnebenkosten zur Folge haben, was klar abgelehnt wird.

Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger, Selbstständigerwerbende

Fast alle der 29 Vernehmlassungsteilnehmenden aus dieser Kategorie, die sich äussern, befürworten die Massnahme. Viele Frauenorganisationen (alliance F, SKF, EKF, SVF, Juristinnen Schweiz, Wybernet, Frauenzentrale Zürich, GrossmütterRevolution) begrüssen die Neudefinition des Koordinationsabzugs, da sie dazu beitrage, den versicherten Lohn zu erhöhen und die berufliche Vorsorge von teilzeitbeschäftigten Personen (meist Frauen) zu verbessern. Einige Vernehmlassungsteilnehmende (alliance F, EFK, SBK) vermissen allerdings bei der Darstellung der Wirkung der Massnahme die nötige Transparenz. Es wird verlangt zu deklarieren, dass die Verbesserung der Renten bei tiefen Einkommen marginal sein werde.

Der Seniorenverband SVS ist mit dem prozentualen Koordinationsabzug nicht einverstanden. Als Koordinationsabzug sei ein fixer Betrag zu nennen. Als Alternative schlägt er eine Absenkung des geltenden Koordinationsabzuges auf den Wert der heutigen Eintrittsschwelle vor. Auch der SBLV lehnt die Massnahme ab. Sie führe bei tiefen Einkommen zu unzumutbarer Mehrbelastung und sei deshalb als Massnahme für die Verbesserung der Altersvorsorge dieser Personengruppe ungeeignet. Die Verbesserung wäre marginal. Skeptisch äussert sich auch WIDE: Wie Berechnungen des SGB zeigten, entstehe durch die Herabsetzung des Koordinationsabzuges eine sehr hohe Abgabebelastung für ohnehin zu tiefe