Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

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Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger, Selbstständigerwerbende

11 Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger und Selbstständigerwerbende haben sich zur Massnahme geäussert. PS, die Juristinnen Schweiz sowie der LCH begrüssen sie. Die Juristinnen Schweiz sind der Meinung, die Chancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt würden damit verbessert und der heute feststellbaren Altersdiskriminierung könne wirksam entgegengetreten werden. Die Seniorenorganisationen SSR und SVS stimmen der Anpassung mit dem Vorbehalt zu, dass sich die Sozialpartner darauf einigen können.

Gewisse Vorbehalte äusseren die DOK, EKFF, SSR, SVS, SZBlind, PMS, SBLV und der vpod. Diese Organisationen begrüssen zwar, dass mit der Erhöhung der Altersgutschriften die – als Folge der Anpassung des Umwandlungssatzes – drohenden Leistungskürzungen teilweise kompensiert werden sollen. Insbesondere der Sprung von 11,5 % auf 17,5 % mit 45 Jahren stösst aber auf Kritik: Die DOK verlangt eine Annäherung der Gutschriftensätze für die verschiedenen Altersgruppen. Die Altersgutschriften bei jungen Versicherten sollten entsprechend erhöht, jene für die über 45-Jährigen dafür weniger stark angepasst werden. Der SZBlind schliesst sich dieser Meinung an und auch der vpod möchte, dass in der höchsten Alterskategorie (55+) die Spargutschriften weniger oder gar nicht erhöht werden und dafür in den jüngeren Alterskategorien 35-44 und 45-54 eine massvolle Erhöhung gemacht werde. Die EKFF weist darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Regelung die Beitragsbelastung gerade in der Zeit, in der die Kinder in Ausbildung sind, hoch ausfallen würde. Sie würde einen gleichbleibenden Satz über alle Beitragsjahre als optimal erachten. Auch der SBLV lehnt den Vorschlag aus diesem Grund ab: Die Erhöhung der Gutschriften für die Alterskategorien 35 - 54 belaste eine Personengruppe, welche oft in der Familienphase sei. PMS beantragt, anstelle der vorgeschlagenen Staffelung die bestehenden grossen Unterschiede zwischen den Altersgutschriften von jüngeren und älteren Versicherten erheblich zu verringern. Die Reduktion der Altersgutschrift bei den 55- bis 64-Jährigen müsse höher ausfallen. Problematisch sei zudem, dass die vorgesehene erhebliche Erhöhung der Altersgutschriften bei den 45- bis 54-Jährigen diese Personen für die Arbeitgeber „verteuern" würde, was die Gruppe der auf dem Arbeitsmarkt wegen ihres Alters benachteiligten Personen vergrössere.

Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung

Von den 18 Vorsorge und Versicherungseinrichtungen äussern sich vier positiv (ASIP, BVK,

VVP und SIBA), neun äussern Vorbehalte (Allvisa Vorsorge, GIP, IZS, Pensionskasse des Kantons Schwyz, PK-Netz, SAktV, SKPE, SVV, Vorsorgeforum). Dagegen sind ALVOSO LLB Pensionskasse, ARPIP, Groupe Mutuel, Publica und Treuhand Schweiz.

Der ASIP stimmt grundsätzlich zu, schlägt jedoch – bei einem allfälligen Verzicht auf den Koordinationsabzug – eine Reduktion der vorgeschlagenen Beitragssätze auf 5,25 % / 8,625 % / 13,125 % vor. Als weitere Ausgleichsmassnahme könnte aus Sicht des Verbandes der Beginn des Sparprozesses auf den 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres festgelegt werden. GIP unterstützt den Vorschlag von ASIP. Allvisa Vorsorge anerkennt die Überlegung, dass durch den Wegfall des letzten Beitragssprungs im Alter 55 die Chancen der älteren Erwerbstätigen auf dem Arbeitsmarkt tendenziell verbessert werden. Doch sie bezweifelt, dass eine Reduktion der Altersgutschriften ab Alter 55 (von 18 % auf 17,5 %) den offensichtlichen Nachteil des tieferen Sparprozesses für diese Altersgruppe bei gleichzeitiger Senkung des Umwandlungssatzes kompensiert. Allvisa Vorsorge würde eine Erhöhung der Altersgutschriften ab Alter 55 mit Blick auf die Übergangsgeneration begrüssen. IZS begrüsst, dass die kassenverantwortliche Reduktion des Umwandlungssatzes auf der Leistungsseite kompensiert werde, würde jedoch eine gleitende Skala vorziehen. Konkret vertritt IZS eine jährliche Anpassung (Steigerung) der BVG-Altersgutschriften. Die Pensionskasse des Kantons Schwyz schlägt – wie der ASIP – vor, unter gleichzeitiger Aufhebung des Koordinationsabzugs die vorgeschlagenen Prozentsätze um je 25 Prozent auf 5,250 %, 8,625 % und 13,125 % zu reduzieren, mit der Begründung, dass damit kostenneutral genau gleich hohe frankenmässige Altersgutschriften resultierten. PK-Netz ist der Ansicht, dass die