Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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SGV (der Schuhhändler-Verband, SBC, SFF, Fromarte, interieursuisse, VTS, coiffuresuisse und der Spirituosenverband mit weitgehend gleichen Stellungnahmen) sowie GastroSuisse vertreten dieselbe Ansicht. Suisseculture wünscht, dass auf den Koordinationsabzug verzichtet wird. Von den zwei Privatpersonen, die zu dieser Massnahme Stellung nehmen, stimmt die eine zu, die andere lehnt sie ab.
4.4.5 Erhöhung der Altersgutschriften
Die Altersgutschriften, die während einer vollständigen Erwerbskarriere gesamthaft geäufnet werden, sollen gemäss Vernehmlassungsentwurf soweit erhöht werden, wie es unter Berücksichtigung der Neuregelung des Koordinationsabzugs für die Erhaltung des Leistungsniveaus notwendig ist. Dabei wird die altersmässige Abstufung abgeflacht. Folgende Staffelung der Altersgutschriften ist vorgesehen:
• 25-34: 7 %
• 35-44: 11.5 %
• 45-54: 17.5 %
• 55-65: 17.5 %
Viele Vernehmlassungsteilnehmende stehen einer Anpassung der Altersgutschriften offen gegenüber, bringen jedoch zur Massnahme, wie sie im Entwurf vorgeschlagen wird, Kritikpunkte an. Kritisiert wird insbesondere der geplante Sprung von 11,5 % auf 17,5 % mit 45 Jahren. In den Vernehmlassungen werden konkrete alternative Modelle vorgeschlagen, sehr oft in Kombination mit dem Wunsch nach einer Vorverlegung des Sparprozesses.
Kantone
Zwölf Kantone äussern sich zu dieser Massnahme. Vorbehaltlos zustimmend sind fünf (GE, NE, NW, SO, VS). Für AR muss die Mehrbelastung noch genau geprüft werden. Für AI wird die Erhöhung der Altersgutschriften nur in Kombination mit der technisch korrekten Festsetzung des Umwandlungssatzes begrüsst. TI begrüsst die Erhöhung der Altersgutschriften, würde jedoch bevorzugen, wenn die Etappierung ganz abgeschafft würde. VD unterstützt die Lösung, wünscht jedoch eine zusätzliche Lösung zur Sicherung der Höhe der Rente für die nachfolgenden Generationen. Dagegen ist SZ, welcher vorschlägt, die neu vorgeschlagenen Prozentsätze um je 25 Prozent auf 5,250 %, 8,625 % und 13,125 % zu reduzieren, damit mit dem versicherten Verdienst ohne Koordinationsabzug kostenneutral genau gleich hohe frankenmässige Altersgutschriften resultieren. ZG ist gegen die vorgeschlagene Altersstaffelung bei den Altersgutschriften. Die Erhöhung der Altersgutschriften von insgesamt 500 Prozent auf 535 Prozent sei zwar zu begrüssen, das bisherige Regime jedoch beizubehalten, wobei die Sätze für die jüngste Alterskategorie (25-35) von 7 % auf 10 % anzuheben seien, und dies mit Beginn des Sparprozess ab Alter 21. Auch BL, AR, TG und TI würden einen früheren Beginn des Sparprozesses befürworten.
Politische Parteien und Parteigruppierungen
Elf politische Parteien und Parteigruppierungen nehmen dazu Stellung. Die SPS, GPS, EVP, und glp begrüssen die Massnahmen. Die SPS ist allerdings nicht überzeugt, dass eine Senkung der Altersgutschriften für die über 55-Jährigen die gewünschte Wirkung entfalten und den älteren Arbeitnehmenden tatsächlich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt verschaffen wird. Die GPS unterstützt die Senkung der Altersgutschriften der über 55- Jährigen, erachtet die Massnahme jedoch nicht als genügend. Die EVP sieht die neue „Beitragskurve“ als Schritt in die richtige Richtung, ist aber der Auffassung, dass sich die Altersgutschriften zwischen den verschiedenen Altersgruppen generell weiter angleichen sollten. Zu prüfen sei auch, ob mit dem Sparprozess früher begonnen werden müsse. Auch die glp stünde einem früheren Beginn des Sparprozesses offen gegenüber. Die CVP äussert