Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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sich mit Vorbehalt. Die heutige Staffelung der Altersgutschriften habe zur Folge, dass ältere Arbeitnehmende im Vergleich zu jüngeren wesentlich höhere Lohnnebenkosten aufweisen. Daran ändere die vom Bundesrat vorgeschlagene neue Staffelung kaum etwas, damit verschiebe sich lediglich das „kritische Alter“ 10 Jahre nach vorn. Die Partei verlangt eine Staffelung der Altersgutschriften, welche keine negativen Auswirkungen auf die Anstellung von älteren Personen hat. So müsse die Abstufung zwischen den Altersgruppen flacher und der Beitragssatz für die älteren Arbeitnehmer etwas tiefer sein als heute. Eine Erhöhung der Altersgutschriften in jungen Jahren und ein früherer Start des Sparprozesses sind für die CVP denkbar. Die FDP ist gegen eine Erhöhung der Altersgutschriften, befürwortet hingegen einen früheren Beginn des Sparprozesses und die Abflachung der Altersgutschriften. Die SVP ist dagegen und wünscht, dass das Thema separat, im Hinblick auf eine generelle Linearisierung der Altersgutschriften mit Einbezug eines früheren Sparbeginns ab 18 Jahren, diskutiert und behandelt werde. Auch die BDP würde einen früheren Sparbeginn ab 18 begrüssen.
Die CVP-F und SPS 60+ begrüssen die Massnahme. Die PSG 60+ wünscht die Abschaffung oder Abflachung der Altersgutschriften.
Spitzenverbände der Wirtschaft
Die Spitzenverbände der Wirtschaft sind mehrheitlich gegen die vorgeschlagene Neuerung in Bezug auf die Altersgutschriften. Einzig KV Schweiz ist mit der grundsätzlichen Erhöhung der Altersgutschriften sowie mit der vorgesehenen Entlastung für die Jahrgänge 55+ einverstanden. Dies trotz des Hinweises auf die Arbeitsmarktstudien (G. Sheldon), wonach der „hohe Prämiensatz“ für ältere Arbeitnehmende in der Praxis keinen grossen Einfluss auf die Beschäftigungschancen der Gruppe 55+ habe. Der Verband würde den Beginn des Sparprozesses mit 21 befürworten. SAV/economiesuisse schreiben, die Wirtschaft sei einverstanden mit einer Erhöhung der Altersgutschriften als wirksame Massnahme zur Kompensation der Senkung des MUWS. Den Vorschlag des Bundesrates lehnen sie aber aus verschiedenen Gründen ab: Aus Sicht des Arbeitsmarktes gehe die angestrebte Erhöhung für die Altersgruppen 35 bis 54 zu weit und sei kontraproduktiv. Und obwohl es wünschbar wäre, ältere Arbeitnehmende für den Arbeitsmarkt attraktiver zu machen, bringe die vorgeschlagene Senkung um einen halben Prozentpunkt diesbezüglich nichts. Der Antrag von SAV/economiesuisse lautet: Neue Altersgruppe 21 – 24 Jahre: Beitragssatz 5 %. Altersgruppe 35 – 44 neu 11 %, Altersgruppe 45 bis 54 neu 16 %, Altersgruppe 55 bis Referenzrentenalter wie bisher 18 % (unverändert). Zudem sind die beiden Verbände der Ansicht, dass die Reform der Altersgutschriften auf später zu verschieben sei. Zwei Ziele auf einmal zu verfolgen, d.h. die Senkung des MUWS und die Anpassung der Altersgutschriften, würde die Reform zu stark verteuern. Travail.Suisse begrüsst zwar im Grundsatz nebst der Erhöhung der Altersgutschriften auch die neue Staffelung, wünscht jedoch, dass geprüft werde, ob der Sprung, der neu vom 44. zum 45. Altersjahr erfolgen würde, geglättet werden könnte (z.B. mit 45-49: 15.5 Prozent; 50-54: 18 Prozent). Der SGV ist gegen die vorgeschlagenen Anpassungen, da die signifikante Erhöhung der Altersgutschriften für die mittleren Altersklassen in Kombination mit dem Vorschlag zur neuen Berechnung des Koordinationsabzugs eine massive Verteuerung der 2. Säule für die 35- bis 54-jährigen Versicherten zur Folge hätte. Beantragt wird eine Abfederung der Auswirkungen der dringend notwendigen Senkung des Umwandlungssatzes durch ein sukzessiv anzuhebendes Rentenalter. Auch der Bauernverband lehnt diese Massnahme ausdrücklich ab. Die Erhöhung um 1,5 % für die Alterskategorien 35 - 54 belaste diese Personengruppe zu stark und sei deshalb nicht für die Verbesserung ihrer Altersvorsorge geeignet. Der SGB ist mit der Abflachung der Altersgutschriften und mit dem bisherigen Beginn des Alterssparens ab 25 einverstanden. Eine Verkleinerung der Stufen von 4 auf 3 erachtet er ebenfalls als sinnvoll. Die Abflachung dürfe jedoch nicht zu einer Absenkung des Sparguthabens führen. Der SGB ist allerdings nicht einverstanden mit der Erhöhung der Altersgutschriften, welche die beabsichtigte Rentensenkung ausgleichen soll.