Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 41Fedlex · Ergebnisbericht
Massnahme neue Probleme für die 45- bis 54-Jährigen schaffe. Grundsätzlich ist PK-Netz jedoch mit einer Erhöhung der Kapitalisierung einverstanden, hält jedoch ein System mit nur zwei Stufen für prüfenswert. Auch ein früherer Beginn des Sparprozesses würde begrüsst. Die SKPE stimmt der Erhöhung der Altersgutschriften im Zuge der Senkung des Umwandlungssatzes zu. Allerdings befürwortet sie einen moderateren, feiner abgestuften Anstieg (z.B. über 5-Jahresschritte). Insbesondere sei der Sprung der Altersgutschriften im Alter 45 von 11,5 % auf 17,5 % zu hoch. Die Kammer wünscht zudem eine Vorverlegung des Sparprozesses. Die SAktV wünscht eine Erhöhung der Altersgutschriften (insbesondere für über 55-Jährige) und schlägt folgende Beitragssätze vor: 25-34: 8 % / 35-44: 12 % / 45-54: 17 % / 55-65: 20,5 %. Der SVV erachtet die vorgeschlagene Abstufung der Altersgutschriften aus verschiedenen Gründen als nicht optimal. Zudem vertritt er die Ansicht, dass die 535 Prozent nicht ausreichen, um die Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 % vollständig zu kompensieren. Dazu würden je nach Lohnkoordination bis zu 560 Prozent benötigt. Es sei zu bedauern, dass der Beitragssatz im Alterssegment zwischen 25 und 34 Jahren unverändert bei 7 % belassen wird. Mit einer massvollen Erhöhung z.B. um einen Prozentpunkt hätte die Kompensationslücke zumindest langfristig verringert werden können. Die Anhebung der Altersgutschriften im Alter von 45 erscheine massiv und sei allenfalls kontraproduktiv. Ein Schritt in Richtung einer ausgewogeneren Ausgestaltung wäre die Beibehaltung einer vierstufigen Altersgutschriftenskala kombiniert mit einer massvolleren Anpassung. Der Verband ist zudem offen für einen früheren Beginn des Sparprozesses.
Die Pensionskasse ALVOSO LLB ist gegen den Vorschlag und würde die Staffelung der Altersgutschriften abschaffen. ARPIP ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Abstufung keinesfalls die Senioren favorisiere. Deshalb schlägt ARPIP vor, 500 Prozent beizubehalten, jedoch für die 25- bis 34-Jährigen 7 % und für die 35- bis 64-Jährigen einen Beitragssatz von 14 % festzulegen. Groupe Mutuel ist gegen die Erhöhung, da diese eine Mehrbelastung für Familien mit Kindern und für die Arbeitgeber zu Folge hätte. Publica lehnt die vorgesehene Lösung ab, da nicht zielführend. Publica schlägt vor, einen einheitlichen Beitragssatz von 13 % einzuführen um ein Altersguthaben von 520 Prozent des versicherten Verdienstes anzusparen. Treuhand Schweiz lehnt den Vorschlag ab, da damit unnötige Mehrkosten generiert würden.
Übrige
Von 20 weiteren interessierte Organisationen äussern sich cp, FER, hotelleriesuisse und
SKOS positiv. Vorbehalte haben GastroSuisse, KMU-Forum, PMS, transfair, SGHVR und
SKO. Dagegen sind coiffuresuisse, interieursuisse, Fromarte, SBC, SFF, Spirituosen-
verband, Schuhhändlerverband, VSCS und VTS und Suisseculture. GastroSuisse ist
bereit, die vorgeschlagenen Erhöhungen zu akzeptieren, wenn die Eintrittsschwelle nicht gesenkt und der Koordinationsabzug nur massvoll angepasst wird. Das KMU-Forum wünscht, dass geprüft wird, ob ein einziger Satz zielführender sei. transfair begrüsst zwar im Grundsatz nebst der Erhöhung der Altersgutschriften auch die neue Staffelung, fordert jedoch, den geplanten Sprung zu glätten, indem die Erhöhung auf zwei Zeitpunkte aufgeteilt wird, da sonst die Gefahr von Reallohnverlusten bestehe (z.B. mit 45-49: 15,5 %; 50-54: 18 %). Die SGHVR vertritt die Ansicht, dass die Altersgutschriften über alle Altersgruppen noch stärker vereinheitlicht werden könnten. Dies würde nicht nur der Diskriminierung im Alter entgegenwirken, sondern bereits in jüngerem Alter zu höheren Guthaben führen. Daraus resultierten dank des Effekts von Zins und Zinseszinsen höhere Endaltersguthaben. Das KMU-Forum, coiffuresuisse, interieursuisse, Fromarte, der SBC, SFF, Spirituosenverband, Schuhhändlerverband lehnen die Massnahme ab, da eine Kombination mit dem Vorschlag zur neuen Berechnung des Koordinationsabzugs eine markante Verteuerung der
2. Säule für 35- bis 54-jährige Versicherte zur Folge hätte. Die heutige Lösung solle unverändert beibehalten und zur Abfederung der Auswirkungen der dringend notwendigen Senkung des Umwandlungssatzes das Rentenalter sukzessive angehoben werden. Suisseculture ist nicht einverstanden mit der Erhöhung der Altersgutschriften, welche die beabsichtigte Rentensenkung ausgleichen soll, ist jedoch mit der Abflachung der Altersgutschriften und mit dem bisherigen Beginn des Alterssparens ab 25 einverstanden. Eine Verkleinerung der