Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 45Fedlex · Ergebnisbericht
Kantone
Insgesamt äussern sich dazu 12 Kantone. AI, BL, BS, FR, GR, JU, NE, LU, VS und ZG begrüssen die Finanzierung der Massnahme für die Übergangsgeneration durch den Sicherheitsfonds BVG. So sei gesichert, dass einerseits keine kantonalen Steuergelder eingesetzt werden müssen und anderseits die Alterssicherung eben durch die 2. Säule und nicht durch EL erfolge. AR ist der Ansicht, dass der zentrale, gesamtschweizerische Sicherheitsfonds nicht mit weiteren Aufgaben belastet werden sollte. SZ ist gegen die zu lange dauernde und zentralisierte Massnahme für die Übergangsgeneration via Sicherheitsfonds. Falls an der “Leistungsgarantie“ festgehalten würde, müsste unbedingt eine “dezentrale Lösung“ via interner Finanzierung der Zuschüsse durch die betroffenen Vorsorgeeinrichtungen gewählt werden.
Politische Parteien und Parteigruppierungen
Für die SVP sind Zuschüsse aus dem Sicherheitsfonds vorstellbar. Als Alternative zu einer zentralen Finanzierungslösung über den Sicherheitsfonds sollten jedoch auch dezentrale Lösungen in der Verantwortung der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen geprüft werden. Mit einem dezentralen Vorgehen könnten die betroffenen Kassen eigenverantwortlich und auf die spezifischen Bedürfnisse angepasste Massnahmen ergreifen. Die FDP plädiert dagegen. Eine Zusatzfinanzierung für die Übergangsgeneration wird zwar befürwortet, eine zentralistische Lösung über den Sicherheitsfonds hingegen abgelehnt, im Sinne des Postulates „Dezentrale Finanzierung für die Übergangsgeneration im Rahmen der BVG-Reform“,13.3518, das der Ständerat überwiesen habe. Für die Partei muss die Form der Kompensation vielfältige Lösungen erlauben, welche die Altersstruktur, die Löhne und das Vermögen der Pensionskassen berücksichtigen. Dies sei nichts Neues, da Sozialpartner diverser Pensionskassen bereits solche dezentralen Kompensationen umgesetzt hätten (Senkung des Umwandlungssatzes 2005). Nach Ansicht der glp bewirkt die vorgesehene „zentralisierte Lösung“, dass Vorsorgeeinrichtungen und Unternehmen, die eine über das BVG-Obligatorium hinausgehende Vorsorge anbieten und Massnahmen zur langfristigen finanziellen Stabilität getroffen hätten, bestraft würden. Die Bestrafung derjenigen, die ihre Aufgabe erfüllt haben, solle vermieden werden, weshalb eine „dezentrale Lösung“ vorzusehen sei, welche individuelle, massgeschneiderte Lösungen innerhalb der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen ermögliche. Die SPS bevorzugt eine zentralisierte Lösung. Die Lösung über den Sicherheitsfonds erachtet die Partei allerdings als problematisch, da durch die Beiträge für deren Finanzierung Personen mit tiefen Einkommen, die bereits aufgrund der Neuregelung des Koordinationsabzugs einen Tribut leisten, zusätzlich belastet würden. Die Partei würde daher eine andere Finanzierungsquelle bevorzugen, wobei auch die Bundeskasse in Frage käme.
Spitzenverbände der Wirtschaft
KV Schweiz, SAV/economiesuisse und der SGV können sich mit der zentralen Lösung einverstanden erklären. Der Bauernverband ist dagegen und auch Travail.Suisse ist eher skeptisch.
Für SAV/economiesuisse wäre zwar eine dezentrale Lösung der Finanzierung in den jeweils betroffenen Kassen wünschbar. Da die Machbarkeit aufgrund der Struktur der mutmasslich betroffenen Kassen bezweifelt wird, wird die zentrale Lösung mit einer Einmalzahlung durch den Sicherheitsfonds aber gutgeheissen. KV Schweiz befürwortet eine „zentralisierte“ Lösung. Die im Bericht alternativ genannte dezentrale Variante, welche die Finanzierung jeder Kasse selber überlassen würde, wird als nicht praktikabel erachtet, da damit vor allem Kassen mit vielen älteren Versicherten finanziell überfordert wären. Der Verband regt an, eine Finanzierung der Übergangsmassnahme durch den Bund und über die AHV zu prüfen. Auch der SGB und Travail.Suisse sind der Ansicht, dass die Massnahme für die Übergangsgeneration besser und einfacher über die AHV abgewickelt werden könnte. Der