Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

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Für die SPS-F ist eine Zusatzfinanzierung notwendig, um den „Babyboom-Effekt“ abzufedern und die Rentenbeträge zu garantieren. Für die Jungfreisinnigen Schweiz muss das BVG wieder zur reinen Kapitaldeckung zurückfinden. Sämtliche systemwidrigen Umlagen und Transfers (von Jung zu Alt und von überobligatorisch zu obligatorisch) müssten eliminiert werden.

Spitzenverbände der Wirtschaft

Von den Spitzenverbänden der Wirtschaft äussern sich sechs (KV Schweiz, SAV/economiesuisse, SGB, SGV, Travail.Suisse) mit gewissen Vorbehalten, der Bauernverband lehnt die Massname ab. KV Schweiz befürwortet sie, auch wenn die Lösung gewichtige, zu verbessernde Nachteile aufweise: So würden nur Versicherte in reinen BVG-Vorsorgeeinrichtungen oder in Vorsorgeeinrichtungen mit nur einem kleinen überobligatorischen Anteil begünstigt. An der Finanzierung hätten sich jedoch alle Versicherte zu beteiligen, also auch solche in (umhüllenden) Kassen, die den Umwandlungssatz bereits gesenkt hätten. Hier liege eine neue Solidaritätsleistung vor, die transparent gemacht werden solle. Als weiteren Nachteil erachtet der Verband das Führen von zwei Schattenrechnungen. SAV/economiesuisse sind grundsätzlich einverstanden mit einer verhältnismässigen, finanzierbaren Kompensation der Übergangsgeneration, dies aber keinesfalls ab Alter 40, sondern erst ab Alter 55. Aufgrund der hohen Kosten seien dabei allerdings Alternativen mit einer verhältnismässigen Teilkompensation statt einer vollständigen Kompensation zu prüfen. Der SGB begrüsst zwar das Bekenntnis nach einer Leistungsgarantie, der Lastenausgleich für die Versicherten über 40 sei aber zu komplex. Von den vorgeschlagenen Massnahmen würden zudem in erster Linie Einkommen im oberen Bereich des BVG-Obligatoriums profitieren. Diese würden weit höhere Zuschüsse erhalten als die tiefen Einkommen, was sozialpolitisch verfehlt wäre. Der SGV stimmt der Abfederungsmassnahme zugunsten der Übergangsgeneration zu. Klar abgelehnt wird hingegen der Ansatz, bereits Versicherte ab dem 40. Altersjahr, die noch nicht einmal die Hälfte ihres Berufslebens hinter sich gebracht hätten, zur Übergangsgeneration zu zählen. Diese solle maximal 10 Jahrgänge umfassen. Zudem solle die Kompensation abgestuft sein, indem man die Einbussen der Versicherten ab dem 60. Altersjahr im Bereich des Obligatoriums stärker ausgleiche, währendem für die Versicherten zwischen dem 55. und 59. Altersjahr nur noch eine partielle Kompensation notwendig wäre. Für Travail.Suisse besteht noch Optimierungsbedarf. Es stünde eine verstärkte Durchführung der Kompensationsmassnahmen über die AHV im Zentrum. Weiter bräuchte es zur Erreichung der politischen Mehrheitsfähigkeit eine Klärung der Frage, wer von den Versicherten letztlich in den Genuss der Kompensationsmassnahmen kommen solle und wie mit überobligatorischen Leistungen umgegangen werde (mögliche Rentenverluste im Überobligatorium). Der Bauernverband ist gegen die Massnahme, da die vorgeschlagene zentralisierte Lösung zu stark in die Gestaltungsfreiheit der Vorsorgeeinrichtungen eingreife und die Durchführung der beruflichen Vorsorge ein weiteres Mal komplexer und aufwändiger würde. Er würde die dezentrale Lösung begrüssen.

Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger, Selbstständigerwerbende

Von den Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger und Selbstständigerwerbende unterstützen drei (DOK, PS und SZBlind) den Vorschlag. Weitere drei äusseren sich positiv mit Vorbehalt (LCH, SSR und SVS): Der LCH ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Kapitalzuschüsse aus dem Sicherheitsfonds für die Übergangsgeneration nicht nur denjenigen zu Gute kommen sollten, die sich mit 65 pensionieren lassen, sondern auch denjenigen, die sich bereits früher zu diesem Schritt entscheiden. Der SSR und SVS äussern sich mit Vorbehalt, da sie die Alterslimite für zu tief halten; sie schlagen das Alter 55 statt 40 vor.

Die KAB, der SKB sowie die Frauenorganisationen SKF, SBLV und EKF stehen dem Vorschlag skeptisch gegenüber, da die 2. Säule bereits heute gewichtige Umverteilungsmechanismen zu Gunsten von mittleren und hohen Einkommen und von aktiven zu älteren Versicherten sowie von aktiven Versicherten zu Rentenbezügerinnen und -bezügern enthal-