Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

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te. Es wäre daher sozialpolitisch verfehlt, die Renten der 2. Säule mit zusätzlichen Beiträgen zu alimentieren, die von den Aktiven aufgebracht werden müssen. Diese Mittel könnten sozialpolitisch sinnvoller für eine Verbesserung der Leistungen der 1. Säule eingesetzt werden. Procap ist gegen die Massnahme und der Ansicht, dass die Kosten für Einmalzahlungen an die Übergangsgeneration durch den Bund finanziert werden sollten, um die bereits sonst steigenden Lohnbeiträge zu entlasten. Der SVF ist dagegen, da die Regelungen nicht klar und nicht allgemeinverständlich seien. Deshalb ist der SVF der Ansicht, die – gut gemeinte – Einmalzahlung an die Übergangsgeneration sei problematisch, da sie mit sehr vielen Bedingungen verknüpft sei und ausserdem 25 Jahre lang dauere.

Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung

Die Stimmen dieser Kategorie fallen kritisch aus. Der SVV, PK Netz, der VVP sowie Allvisa Vorsorge begrüssen zwar grundsätzlich eine Massnahme für die Übergangsgeneration, 25 Jahre werden als Übergangszeit aber als zu lang betrachtet. Auch das Führen einer doppelten Schattenrechnung über 25 Jahre wird als negativ gewertet (SKPE, SVV, IZS, Sicher-

heitsfonds BVG, Vorsorgeforum, Groupe Mutuel, Publica). Die SAktV befürwortet zwar

eine zentrale Lösung über den Sicherheitsfonds, lehnt den präsentierten Vorschlag aber als nicht praktikabel ab. Der ASIP, Publica und der Sicherheitsfonds BVG bemängeln weiter, dass aus der Reformvorlage das Zusammenspiel zwischen den obligatorischen und den überobligatorischen Leistungen nicht hervorgehe. Die vorgeschlagene Übergangslösung beschränke sich auf Rentenleistungen in der Höhe der BVG-Minimalleistungen. Es wird befürchtet, dass zukünftig die Vorsorge in Bezug auf das BVG-Minimum und die weitergehende Versicherung vermehrt in verschiedenen Einrichtungen geführt werden, mit dem Ziel, von der Übergangsregelung zu profitieren. Ebenfalls auf Kritik stösst, dass die Kompensationsleistung nur bei einem Altersrücktritt ab dem Referenzalter gewährt werden soll (SVV).

Mehrere Teilnehmende (darunter ASIP und GIP) schlagen andere, dezentrale Lösungen vor (vgl. Kapitel 4.4.7).

Die Pensionskasse des Kantons Schwyz verlangt das Streichen dieser Übergangsmassnahme und dafür eine längere Übergangsregelung für die Senkung des MUWS. Falls daran festgehalten werde, solle eine "dezentrale" Lösung für über 55-Jährige getroffen werden.

Übrige

transfair begrüsst eine Massnahme für die Übergangsgeneration. Zustimmung kommt auch von 9 Mitgliederverbänden des SGV (Schuhhändler-Verband, SFF, SBC, interieursuisse,

Fromarte, VTS, coiffuresuisse, Spirituosenverband, VSCS). Laut diesen dürfte die

Massnahme allerdings nur für maximal 10 Jahre zum Tragen kommen. GastroSuisse teilt diese Auffassung. Für Suisseculture ist der vorgeschlagene Lastenausgleich für die Versicherten über 40 zu komplex und sozialpolitisch verfehlt. Viele Unklarheiten bestünden, z.B. welchen Anspruch auf eine Ausfinanzierung jene Einkommen hätten, die sich knapp über dem BVG-Obligatorium befinden. Das cp ist der Ansicht, dass der Vorschlag zu komplex und zu teuer (Administrativkosten) sei. Zudem unterstützt das cp die dezentrale Lösung.

4.4.7 Finanzierung der Ausgleichszahlung über den Sicherheitsfonds BVG

Die Vorlage sieht vor, dass die Einmalzahlung an die Übergangsgeneration über eine zentrale Stelle ausgerichtet wird.

46 Vernehmlassungsteilnehmende nehmen Stellung zu diesem Vorschlag. Knapp zwei Drittel nehmen ihn positiv auf.